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Verkehrsberuhigter Bereich

Schild Spielstraße vor wolkigem Himmel

© bluedesign/stock.adobe.com

Als verkehrsberuhigter Bereich wird in Deutschland eine wie auf dem Bild beschilderte Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Er dient der Gleichberechtigung von Fußgängern und Autofahrende, sodass hier der Verkehr - wie der Name schon sagt - beruhigt werden soll.

Verkehrsberuhigte Bereiche sollen nicht nur dem Verkehr, sondern auch als Bewegungs- und Aufenthaltsraum Ihrer Kinder zur Verfügung stehen. Damit insbesondere Kinder diese Orte ohne Gefährdung zum Spielen nutzen können, bitten wir Sie als Anwohnende bzw. Verkehrsteilnehmende die auf den nachfolgenden Seiten aufgeführten Regelungen zu respektieren und einzuhalten.

Mit der Anlage von verkehrsberuhigten Bereichen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Verkehrsberuhigung
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Reduktion von Emissionen des motorisierten Verkehrs (Lärm, Abgase)

Spielende Kinder auf der Straße

© ulkas /stock.adobe.com

  • Fußgänger haben Vorrang
  • Fahrgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit
  • Kinder dürfen überall spielen
  • Parken nur in gekennzeichneten Bereichen
  • Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich: Vorfahrt gewähren !

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt daher - auch auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg - als oberstes Gebot:

Gegenseitige Rücksichtnahme!

Da verkehrsberuhigte Bereiche vorangig dem Aufenthalt von Fußgängern dienen, spielt der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle. Fußgänger dürfen die Straße also in ihrer ganzen Breite benutzen. Eine Abgrenzung zwischen Gehwegen und Fahrbahn gibt es nicht. Kinder dürfen zwar auf der Straße spielen, jedoch darf der Fahrverkehr nicht unnötig behindert werden.

Fahrzeuge, die innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche fahren, dürfen Fußgänger weder gefährden, noch behindern und müssen gegebenenfalls warten. Alle Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren und jederzeit bremsbereit sein. Zum Schutz der Fußgänger und im Interesse der Allgemeinheit darf in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf den Flächen geparkt werden, die besonders gekennzeichnet sind. Sie dürfen jedoch mit ihrem Fahrzeug zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen halten. Überholen ist in einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich verboten.

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches findet die Rechts-vor-Links-Regel Anwendung. Verlässt ein Verkehrsteilnehmer jedoch diesen Bereich und möchte auf eine normale Straße einbiegen, so hat er generell allen anderen Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren.

Der Betreffende ist gegenüber allen anderen wartepflichtig. Ein verkehrsberuhigter Bereich unterliegt hierbei also denselben Regelungen wie bei einem abgesenktem Bordstein.