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Stadtbildgestaltung

Titelbild Stadtbildgestaltung

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Stadtbildgestaltung

Aufgabe der Stadtbildgestaltung ist es, an Schaffung und Erhalt eines attraktiven Stadtbildes mitzuwirken. Die Stadtbildgestaltung wird deshalb in vielen Bereichen teils selbständig, teils unterstützend tätig. In Ulm ist die Stadtbildgestaltung der Hauptabteilung "Stadtplanung, Umwelt, Bauen" angegliedert.

Kontakt Stadtbildgestaltung

Stadt Ulm, SUB III
Dr.-Ing. Stefan Uhl
Münchner Straße 2
89073 Ulm
s.uhl@ulm.de

0731/161-6128

 

Aufgabenfelder

Die wichigsten Aufgabenbereiche der Stadtbildgestaltung sind:

Öffentlicher Raum, Gebäude und Freiflächen

Die Stadtbildgestaltung äußert sich zu Bauvorhaben, die das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes mitbestimmen.

Gebäude

Zur Aufgabe der Stadtbildgestaltung gehören amtsinterne Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, sobald die betreffenden Bauvorhaben für die Erscheinung des öffentlichen Raumes von Bedeutung sind. Zusammen mit den Kollegen der Stadtplanung bietet die Stadtbildgestaltung in diesem Rahmen auch eine Beratung der Bauwilligen in gestalterischen Fragen an. Neben der Teilnahme im Planungsprozess obliegt der Stadtbildgestaltung in der Regel auch die Klärung gestalterischer Fragen im Zuge der Bauausführung, bis hin zur Abstimmung von Materialien, Oberflächentexturen und Farbgebung, wenn dies im Genehmigungsverfahren gefordert worden ist.

Farbigkeit

Wichtiges Aufgabenfeld ist eine Beratung in Fragen der Farbgebung von Gebäuden. Sofern die Abstimmung mit der Stadtbildpflege nicht schon in einer Baugenehmigung oder durch denkmalschutzrechtliche Auflagen verpflichtend vorgegeben ist, steht die Stadtbildgestaltung grundsätzlich für die Festlegung von Farbgebungen in all jenen Fällen beratend zur Verfügung, in denen die Erscheinung des öffentlichen Raumes durch die geplanten Anstrichmaßnahmen wesentlich beeinflußt wird.

Stadtmobiliar

Bei Neugestaltungen des öffentlichen Raumes und seiner "Möblierung" wirkt die Stadtbildgestaltung beratend mit. Themen sind gestalterische Fragen z.B. zu Bodenbelägen, Sitzmöglichkeiten, Abschrankungen und Pollern, Ausschilderungen, Grünpflanzungen, Mülleimern etc.

Erstkontakt, Anträge und Formulare

Stadt Ulm, SUB
Bürgerservice Bauen (BSB)
Münchner Straße 2
89073 Ulm
buergerservice-bauen@ulm.de

0731/161-6999

Bürgerservice Bauen

Denkmalpflege

Die Stadtbildgestaltung der Stadt Ulm ist intern eng mit der städtischen Denkmalpflege verbunden. Bei Außenterminen nimmt sie die Belange von Denkmalschutz und Stadtbildgestaltung gleichermaßen wahr. Dies gewährleistet eine bestmögliche Verbindung von denkmalfachlichen, gestalterischen und baupraktischen Belangen.

Erstkontakt, Anträge und Formulare

Stadt Ulm, SUB III
Frau Sabine Kühne
Münchner Straße 2
89073 Ulm
0731/161-6327
s.kuehne@ulm.de

Denkmalschutz


Werbeanlagen

Die Stadtbildgestaltung ist Ansprechpartner für die gestalterische Beurteilung von Werbeanlagen im Ulmer Stadtgebiet. Im Rahmen der Vorabstimmung zu geplanten Werbeanlagen wird sie hier auch beratend tätig.

Zielsetzung

Grundprämisse bei der Gestaltung von Werbeanlagen ist es, dass Werbeanlagen nicht durch Anzahl, Größe und Gestaltung das Stadtbild beeinträchtigen dürfen, sondern sich zurückhaltend in dieses einfügen bzw. dieses im Idealfall sogar positiv bereichern.

Gestaltungsrichtlinien

Über die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Regelungen zur Anordnung und Gestaltung von Werbeanlagen sind teilweise in Bebauungsplänen, Durchführungsverträgen oder sog. örtlichen Bauvorschriften verankert. Weiterführende Leitgedanken zur Gestaltung von Werbeanlagen sind in den städtischen Gestaltungsgrundsätzen für Werbeanlagen in Kernstadtbereichen, Wohn- und Mischgebieten zusammengefaßt, die die wichtigsten Gestaltungsregeln für Werbeanlagen enthalten und mit einer Reihe von Positivbeispielen die angestrebte Formenpalette wiedergeben.

> Gestaltungsgrundsätze für Werbeanlagen (64,39 KB, pdf)

> Beispielbilder für Werbeanlagen - Gestaltungsgrundsätze (5,14 MB, pdf)

Erstkontakt, Anträge und Formulare

Stadt Ulm, SUB III
Frau Sabrina Göbel
Münchner Straße 2
89073 Ulm
s.goebel@ulm.de

0731/161-6097

 

Außenbewirtschaftungen, Sondernutzungen

Die Stadtbildgestaltung ist auch Ansprechpartner für die gestalterische Beurteilung von Außenbewirtschaftungsbereichen der Gastronomie sowie von gewerblichen Sondernutzungen im öffentlichen Raum. Auch hier wird sie im Rahmen von Vorabstimmungen auch beratend tätig.

Zielsetzung

Auch bei der Ausgestaltung von Außenbewirtschaftungsbereichen der Gastronomie oder gewerblichen Sondernutzungen im öffentlichen Raum ist es die Grundprämisse, dass diese hinsichtlich Anzahl, Größe und Gestaltung das Stadtbild nicht negativ beeinflussen, sondern es im besten Falle positiv bereichen sollen.

Gestaltungsgrundsätze

Sondernutzungen im öffentlichen Raum bedürfen einer Genehmigung durch die Stadt, die in der Regel mit gestalterischen Auflagen verbunden ist. So ist etwa die Möblierung von gastronomischen Außenbewirtschaftungsbereichen verpflichtend mit der Stadtbildgestaltung abzustimmen. Richtschnur für die gestalterischen Festlegungen sind die städtischen Gestaltungsgrundsätze für die Außengastronomie, in denen die wichtigsten Grundregeln sowie eine Reihe von Positivbeispielen als Orientierungshilfe dargestellt sind.

> Zonierung Außenbewirtschaftung imm öffentlichen Raum (7,15 MB, pdf)

> Außenbewirtschaftung 2023 (1,50 MB, pdf)

> Gestaltungsgrundsätze Außenbewirtschaftung im öffentlichen Raum (Kurzfassung) (83,83 KB, pdf)

> Abstimmungsbogen Außenbewirtschaftung im öffentlichen Raum (24,88 KB, pdf)

Erstkontakt, Anträge und Formulare

Stadt Ulm, BD
Herr Rainer Aumann
Olgastraße 66
89073 Ulm
r.aumann@ulm.de

0731/161-3213

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