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Drehscheibe Wohnraum

Die Stadt Ulm sucht Wohnungen für Geflüchtete und für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Wenn Sie im Ulmer Stadtgebiet eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten haben, wenn ein Mieterwechsel ansteht oder Ihre Immobilie leer steht, dann melden Sie sich bei uns. Auch bei vorübergehendem Leerstand (z.B. vor geplantem Abriss) ist eine temporäre Vermietung möglich. Wir informieren Sie persönlich und unverbindlich.

Unter der Nummer 0731 161-5400 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr) können Sie uns telefonisch Wohnraumangebote mitteilen und Fragen klären oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Sicheres Vermieten mit sozialem Engagement

Viele Menschen haben es auf dem Ulmer Wohnungsmarkt schwer eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden, zum Beispiel auf Grund sozialer Benachteiligung oder/und der hohen Mietkosten. Andererseits sind sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer unsicher, ob sie ihre leerstehende oder freiwerdende Immobilie vermieten sollen, weil sie Probleme mit Mieterinnen und Mietern befürchten.

Mit dem Garantievertrag zwischen der Stadt Ulm und Ihnen bieten wir ein attraktives Angebot all denjenigen, die unter sicheren Bedingungen sozial vermieten möchten und damit einen wesentlichen Beitrag zu mehr Integration und Teilhabe in unserer Stadt leisten. Ziel ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein direktes Mietverhältnis zwischen Vermietern und Bewohnern zustande kommt.

Garantierte Sicherheit für Vermieterinnen und Vermieter:

  • Beratung und Begleitung über die gesamte Vertragslaufzeit durch eine feste städtische Ansprechperson
  • garantierte Mietzahlungen und Instandsetzungsgarantie durch die Stadt Ulm
  • Sanierungszuschüsse bei notwendigen Renovierungsarbeiten
  • Begleitung rund um das Mietverhältnis
  • Verlässliche Auswahl der Mieterinnen und Mieter
  • Die Mieterinnen und Mieter werden sozialarbeiterisch begleitet

In diesem Fall mietet die Stadt Ulm über die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft eine Wohnung oder ein Wohnhaus vom Vermieter an und trägt die Miete und die Nebenkosten. Der Wohnraum dient der Unterbringung von Geflüchteten. Es erfolgt eine angemessene Belegung, bezogen auf die Größe und die Anzahl der Zimmer.

Die Höhe der Miete orientiert sich an der Mietobergrenze der Grund-sicherungsbehörde und dem Mietspiegel Ulm. Das Mietverhältnis wird mit einer Mindestmietdauer von 3 Jahren abgeschlossen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die direkte Vermietung am einfachsten und schnellsten ist. Sie schließen einen direkten Mietvertrag mit den Personen Ihrer Wahl ab. Möchten Sie an Geflüchtete vermieten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Städte und Kommunen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder vermietet werden, können vom Land Baden-Württemberg eine Wiedervermietungsprämie erhalten.

Voraussetzungen dafür sind, dass der Wohnraum nachweislich mindestens sechs Monate leer stand, es nun einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als sechs Monate ist.

Die Wiedervermietungsprämie kann von den Städten und Kommunen flexibel verwendet werden, so dass vor Ort wohnungspolitische Themenschwerpunkte gesetzt und geeignete Maßnahmen vorgenommen werden können.