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Mietspiegel

Eine Reihe von Häusern, die bunte Fassaden und kleine Dachgiebel besitzen.

Mit dem Mietspiegel 2023 erscheint der inzwischen fünfte qualifizierte Mietspiegel für die Städte Ulm und Neu-Ulm. Die Grundlage bildete eine schriftliche Befragung im Frühjahr 2023. Dazu wurden 6.000 Haushalte in Ulm und Neu-Ulm um Teilnahme gebeten. Ergänzend fand auch eine Vermieterbefragung statt. 1.500 Adressen für die Städte Ulm und Neu-Ulm wurden ausgewählt und die so erhobenen Daten ausgewertet.

Die Auswertung und Erhebung der Daten nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgte durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen im Auftrag der Städte Ulm und Neu-Ulm. Der Mietspiegel wurde von den Interessensvertretungen der Mieterinnen und Mieter sowie der Vermieterinnen und Vermieter anerkannt und liegt somit als qualifizierter Mietspiegel vor. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die mitgewirkt haben.

Die durchschnittliche Nettomiete in Ulm und Neu-Ulm beträgt demnach, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, 9,39 Euro pro Quadratmeter. Gegenüber der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2019 im Jahr 2021 (8,61 Euro pro Quadratmeter) entspricht dies einem Anstieg um 9,06 Prozent.

Sie können den Mietspiegel hier als PDF ansehen:Mietspiegel 2023 (8,47 MB, pdf). Um das eigene Mietverhältnis direkt mit den Werten des Mietspiegels zu vergleichen, können sie ganz einfach den Online-Mietenrechner benutzen: https://online-mietenrechner.de/ulm_neu-ulm

Die Stadt Ulm erstellt seit 1974 in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenvertretungen und den Wohnungsgesellschaften Mietspiegel. Im "Einfachen Mietspiegel" wurden die Kriterien Lage, Art, Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung in der Bandbreite der Vergleichsmieten abgedeckt. Im "qualifizierten Mietspiegel", der 2015 erstmals aufgestellt wurde, hingegen werden diese Wohnwertkritierien durch Zu- und Abschläge dargestellt. Nur jene Wohnwertkriterien führen zu Zu- und Abschlägen, welche statistisch einen gesicherten Einfluss auf den Mietpreis haben.

Der qualifizierte Mietspiegel wurde im Jahr 2023 auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Ein qualifizierter Mietspiegel setzt voraus, dass der Mietspiegel
- nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und
- von der Gemeinde oder den Interessenvertretungen von Vermietenden und Mietenden anerkannt wurde und
- nach zwei Jahren durch Stichprobe oder Preisindex fortgeschrieben wird und
- alle 4 Jahre neu erstellt wird