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Mietspiegel
| Zuständig |
|
|---|---|
| Anschrift | Münchner Straße 2 89073 Ulm |
| Telefon | 0731/161-6070 |
| Fax | 0731/161-1630 |
| So erreichen Sie uns |
Haltestelle Willy-Brandt-Platz Linien: 1, 4, 7, 46, 49, 59, 79 Stadtplan |
Öffnungszeiten
| Montag bis Freitag: | 8 bis 12 Uhr |
Aufstellung des Mietspiegels
Der Mietspiegel wurde aufgestellt von der Arbeitsgruppe Mietspiegel.
Der Arbeitsgruppe gehören an:
- Haus- und Grundeigentümer-Verein Ulm e.V.
- Haus- und Grundbesitzerverband Neu-Ulm und Umgebung e.V.
- Mieterverein Ulm/Neu-Ulm e.V.
- Wohnungsunternehmen
Die Stadtverwaltung Ulm (Stadtplanung, Umwelt, Baurecht) hat die Erstellung des Mietspiegels fachlich begleitet und unterstützt.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben die Mietpreisübersicht auf der Grundlage von Mieter- und Vermieterangaben erstellt.
Dieser Mietspiegel tritt an die Stelle des Mietspiegels 2004 und ist gültig ab dem 01.07.2008.
Hier finden Sie die Mietspiegeltabelle:
Ziele des Mietspiegels
Mieter und Vermieter erhalten einen fundierte, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für Wohnungen in Ulm und Neu-Ulm, die nach Art, Größe, Ausstattung, Wohnkomfort und Lage vergleichbar sind. Der Mietspiegel gilt nicht für preisgebundenen und öffentlich geförderten Wohnraum. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen.
Der Mietspiegel dient nicht der Preisfestsetzung. Er soll dazu beitragen, das Mietpreisgefüge möglichst transparent zu machen und dadurch den Mietern und Vermietern die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern. Er ist eine der gesetzlich vorgesehenen Begründungen für Mieterhöhungen. Der Mietspiegel ist kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch.
Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann die Stadtverwaltung Ulm nicht übernehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Zuletzt geändert am: 01.09.2010

