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Landesfamilienpass

Familienausflug

© Eckhart Derschmidt

Der Landesfamilienpass ermöglicht Familien, die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg insgesamt 24-mal im Jahr kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis zu besuchen. Kostenlos besucht werden können zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim
  • Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Die "Wilhelma" (Zoo) in Stuttgart und das "Blühende Barock" in Ludwigsburg können mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Die Ermäßigung gilt in der "Wilhelma" innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober, im "Blühenden Barock" während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November.

Voraussetzung

  • ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind

Der Landesfamilienpass (Pdf) ist nicht vom Einkommen abhängig.

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