Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.
Sonderfälle
Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück:
- in einem Umlegungsgebiet,
- Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder
- von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist.
Tipp: Bei Fragen an die untere Baurechtsbehörde sollten Sie Angaben zu dem Grundstück wie z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer angeben.
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