EU-Recht im Ausland klären
Online-Services:
Online-BeschwerdeDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Wenn eine Behörde sich nicht an EU-Recht hält und dadurch Hindernisse entstehen, kann SOLVIT helfen.
- SOLVIT ist ein Netzwerk.
- Die Probleme müssen in einem konkreten Einzelfall durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch eine Behörde eines anderen EU-Staates entstanden sein.
- Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann:
- Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen
- Visa und Aufenthaltsrechte
- Handel und Dienstleistungen (Unternehmen)
- Fahrzeuge und Führerscheine
- Familienleistungen
- Renten
- Arbeit im Ausland
- Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Krankenversicherung
- Zugang zu Bildung
- grenzüberschreitender Kapitalverkehr und grenzüberschreitende Zahlungen
- Mehrwertsteuererstattung
- Online Antrag möglich
- Hilfe innerhalb von 10 Tagen
- Beschwerde bei SOLVIT hat informellen Charakter und ersetzt kein bereits laufendes Verfahren
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