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Hundesteuer: Ist Ihr Hund bereits angemeldet?

Ein angeleinter Hund auf einer Wiese

Wer im Stadtgebiet Ulm einen Hund in seinem Haushalt hält, muss das Tier bei der Stadt anmelden. Dies gilt für alle Hunde, die in Ulm gehalten werden. Dabei ist nicht entscheidend, wem das Tier gehört, sondern dass der Hund in Ulm gehalten wird. Die Anmeldung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder sobald der Hund drei Monate alt ist, einzureichen.

Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten nach der Anmeldung per Post die Hundesteuermarke für ihren Vierbeiner zusammen mit dem Hundesteuerbescheid. Über eine mögliche Befreiung von der Hundesteuer wird nach Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen entschieden. Wer seine Hundehaltung nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld, bei Hunden, die etwas "verspätet" angemeldet werden, drohen keine Sanktionen.

Nähere Informationen zur Hundesteuerpflicht und der Hundesteuersatzung der Stadt Ulm sind hier zu finden. Ebenso ist es möglich, die Hundesteueranmeldung in elektronischer Form über das Serviceportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de abzugeben.

Fragen hierzu beantwortet gerne das Sachgebiet Steuern unter folgender Adresse: Stadt Ulm, Sachgebiet Steuern, Donaustraße 5, 89073 Ulm oder per E-Mail unter steuern@ulm.de oder telefonisch unter 0731/161-2276.