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Fünf Personen treten bei Oberbürgermeisterwahl an

Der spitz zulaufende Turm auf dem Dach des Rathauses.

Blick vom Inneren des Rathauses hinauf zum Glockenturm.

Jetzt ist es offiziell, wer bei der Oberbürgermeisterwahl im Dezember antritt. Der Gemeinde-Wahlausschuss hat am 7. November 2023 fünf Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen:

Schwelling, Lena Christin, Ulm
Czisch, Gunter, Ulm
Ansbacher, Martin, Ulm
Dr. Langhans, Daniel, Pfaffenhofen a. d. Roth
Treutler, Thomas, Ulm

(Die Namen sind gemäß der Reihenfolge aufgeführt, in welcher der Wahlausschuss die Bewerbungen zugelassen hat.)

Insgesamt lagen dem Wahlamt zur Bewerbungsfrist neun Bewerbungen vor. Vier davon wurden vom Wahlausschuss aus formalen Gründen zurückgewiesen, da die Einreichenden keine bzw. zu wenige Unterstützungsunterschriften vorgelegt hatten.

Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden sich am 13. November im Kornhaus vorstellen. Die Stadt Ulm lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein.

Vor Ort im Kornhaus

Beginn ist um 19 Uhr, der Saal öffnet um 18 Uhr. Die Veranstaltung wird auch in das Foyer übertragen. Sollte der Saal voll belegt sein, kann sie also auch dort verfolgt werden.

Online

Die Veranstaltung wird live auf dem städtischen Youtube-Kanal und auf Facebook übertragen; auch hier auf der Startseite von www.ulm.de wird der Link zum Video am Veranstaltungsabend veröffentlicht. Die Aufzeichnung wird auch im Nachgang abrufbar sein.

Ablauf

Den Kandidat*innen stehen Stehtische im Foyer des Kornhauses zur Verfügung, an denen sie sich präsentieren und schon vor der Veranstaltung für Gespräche bereitstehen können.
Anschließend stellen sie sich nacheinander am Rednerpult vor. Die Reihenfolge richtet sich nach der Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss. Allen steht das gleiche Zeitfenster zur Verfügung. Versammlungsleiter ist Erster Bürgermeister Martin Bendel.

Nach dem Ende der Vorstellungen findet eine Fragerunde statt, bei der die Zuschauerinnen und Zuschauer Fragen stellen können. Die Fragen sind möglichst kurz zu halten. Die Äußerung von politischen Statements oder allgemeinpolitischen Äußerungen ist nicht erlaubt. Wiederholte Verstöße hiergegen können mit Wortentzug bzw. Abschalten des Mikrofons geahndet werden. Danach endet die Veranstaltung. Eine Diskussion findet nicht statt.

In Zeiten wie diesen wird viel über Freiheit und Demokratie gesprochen. Sie zeigen deutlich, dass unser Wahlrecht ein hohes Gut ist. Das Wahlamt der Stadt Ulm ruft deshalb alle Wahlberechtigten auf: Machen Sie am 3. Dezember von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!

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