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Natur- und Landschaftsschutz in Gronne und Lichternsee: Stadt und Polizei kündigen Kontrollen an

Gronne Lichternsee

© Agenda-Büro

Die frühlingshaften Temperaturen locken viele hinaus in die Natur - auch in die hochsensiblen Naturschutzbereiche „Gronne“ und Lichternsee“. Damit die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört wird, weist die Naturschutzbehörde auf die dort geltenden Benimm-Regeln hin und kündigt Kontrollen durch die Polizei und den Naturschutzdienst an.

Die beiden Naturschutzgebiete „Gronne“ und „Lichternsee“ sind wertvolle Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope für Vögel, Wasserinsekten, Fische und andere Tiere. Als Naherholungsgebiete sind diese Bereiche eigentlich nicht vorgesehen. Die Flächen sind vielmehr als „Fauna-Flora-Habitat-Gebiete“ ausgewiesen, das heißt, die natürlichen Lebensräume und ihre wildlebenden tierischen und pflanzlichen Bewohner stehen unter besonderem Schutz, der Zugang ist nur bedingt erlaubt.

Besucher, die diese Bereiche betreten wollen, müssen daher der Besucherlenkung folgen und bestimmte Regeln einhalten, damit sich Tiere und Pflanzen weitgehend ungestört entfalten können: Verboten sind vor allem das Grillen, ausgelassenes Feiern und Lärmen, Lagern, Zelten, das Verlassen der Wege, das freie Laufenlassen von Hunden, Fahrradfahren abseits der Wege und das Durchfahren und Parken mit Kraftfahrzeugen sowie Bootfahren. Seit vergangenem Jahr befinden sich Esel in einem abgezäunten Bereich des Lichternsees zur Beweidung, um die Flächen offen zu halten. Zum Schutz der Tiere ist es verboten, die abgezäunte Fläche zu betreten sowie die Esel zu füttern.

Bereits seit Jahren gibt es Kontrollen in den beiden Schutzgebieten, bei denen immer wieder Verstöße festgestellt und teilweise mit Bußgeldern geahndet wurden. „Wir möchten die Menschen dafür sensibilisieren, achtsam mit unseren wertvollsten Schutzgebieten umzugehen“, sagt Stefan Miltz, Leiter der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht.

Die Stadt Ulm wird durch den Naturschutzdienst zusammen mit der Polizei ab sofort wieder verstärkt Kontrollen in den beiden Schutzbereichen durchführen, um die Einhaltung der Schutzverordnungsregelungen zu überwachen. Bei Verstößen kann es teuer werden: Bußgelder bis 50.000 Euro seien möglich, warnt die Naturschutzbehörde und fordert zur Beachtung und Einhaltung der Naturschutzregeln auf.