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Theater Ulm spielt unter Auflagen wieder

Zeichnung einer glühenden Wunderkerze

Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind auch am Theater Ulm Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden wieder erlaubt. Deshalb lädt das Theater ab dem 19. Juni wieder zu Vorstellungen und Konzerten ein. Bis zum 19. Juli werden immer freitags, samstags und sonntags rund einstündige Programmpunkte aller Sparten gezeigt. Damit trägt das Theater unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes zur schrittweisen Öffnung des kulturellen Lebens in der Stadt bei. Der Kartenvorverkauf läuft.

Zum Auftakt dieses "Zwischenspiels" gibt es am 19. Juni um 20 Uhr im Großen Haus unter dem Titel "Ihr naht Euch wieder ..." ein spartenübergreifendes Programm als künstlerische Einladung an das Ulmer Publikum, das Theater wieder zu besuchen. Am Samstag, 20. Juni um 19.30 Uhr, präsentiert Sopranistin Maryna Zubko im Foyer, am Klavier begleitet von Giovanni Piana, den Liederabend "Als mir Dein Lied erklang" mit Werken unter anderem von Richard Strauss und Sergej Rachmaninow. Kammermusik von Ludwig van Beethoven und Dmitri Schostakowitsch erklingt am Sonntag, 21. Juni um 11 Uhr im Foyer.

Zum vollständigen Spielplan: www.theater-ulm.de/spielplan

Der Kartenvorverkauf (Großes Haus: 22 €, ermäßigt 14 € / Foyer: 16 €, ermäßigt 11 €) für das Auftaktwochenende und alle weiteren Veranstaltungen bis Spielzeitende läuft seit 8. Juni. Die Theaterkasse ist wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet. Tickets sind ebenfalls online unter www.theater-ulm.de erhältlich.

Kontaktdaten
Für den Neustart des Vorstellungsbetriebs am Theater ist die strikte Einhaltung behördlicher Auflagen notwendig. Beim Kartenkauf sind zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der Theaterbesucher und -besucherinnen vorübergehend zu speichern. Um den bestmöglichen Schutz des Publikums zu gewährleisten, werden alle Bereiche des Hauses, insbesondere die öffentlich zugänglichen Zonen, regelmäßig desinfiziert und gereinigt, einschließlich der Bestuhlung, Türgriffe und Flächen. Desinfektionsmittelspender werden bereitgestellt, die Eintrittskarten werden kontaktlos kontrolliert. In den Foyers ist ein Wegesystem ausgeschildert, um die Wahrung des Abstands zwischen den einzelnen Besucherinnen und Besuchern zu ermöglichen.

Mund-Nasen-Bedeckung
Im Theater gilt zum gegenseitigen Schutz eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese muss getragen werden, bis der Sitzplatz erreicht ist und die jeweilige Vorstellung begonnen hat. Während der Vorstellung darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Nach Vorstellungsende und beim Verlassen des Sitzplatzes beziehungsweise des Theaters ist die Mund- und Nasebedeckung wieder anzulegen.

Bei Krankheitssymptomen

Bei Vorliegen folgender Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, infektbedingte Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Schwächegefühl, Geruchs-/ Geschmacksstörung) bittet das Theater Ulm unbedingt auf den Theaterbesuch zu verzichten. Gleiches gilt für den Fall, dass Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person besteht bzw. bestanden hat, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.