Institutionelle Musik- und Tanzförderung: Stadt Ulm schreibt Förderung für die Jahre 2025 bis 2027 aus
Für die mehrjährige Förderung stehen im Bereich Musik 88.100 Euro und im Bereich Tanz 141.800 Euro jährlich zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis 8. April 2024. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Ulm ansässig sind oder ihren Arbeitsschwerpunkt haben. Die Geförderten müssen seit mindestens drei Jahren in Ulm aktiv und positiv öffentlich wirken und bereits die Qualität der Arbeit unter Beweis gestellt haben. Nicht gefördert werden Benefizveranstaltungen und kommerziell arbeitende Akteurinnen, Akteure und Institutionen. Die Entscheidung über die Zuschussvergabe fällt der Kulturausschuss des Gemeinderats auf Empfehlung der Jury.
Die Kulturabteilung stellt ein verbindliches Antragsformular zur Verfügung: Förderung Tanz und Förderung Musik. Hier finden sich auch die Förderrichtlinien beider Sparten. Die Anträge können online ausgefüllt und an die Kulturabteilung bis spätestens 8. April 2024 eingesandt werden.