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Institutionelle Musik- und Tanzförderung: Stadt Ulm schreibt Förderung für die Jahre 2025 bis 2027 aus

Die Kulturabteilung der Stadt Ulm fördert Ideen und Konzepte, die sich durch hohe Qualität auszeichnen und eine laufende Programmarbeit über mehrere Jahre bieten. Aktuell wird die Förderung für die Sparten Musik und Tanz ausgeschrieben. Ab sofort können sich künstlerisch ambitionierte Ulmer Akteurinnen, Akteure und Institutionen der Freien Szene auf eine Förderung für die Jahre 2025 bis 2027 bewerben. Gefördert werden mittel- bis längerfristig angelegte Konzepte, die einer der beiden Sparten zugeordnet werden können.

Für die mehrjährige Förderung stehen im Bereich Musik 88.100 Euro und im Bereich Tanz 141.800 Euro jährlich zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis 8. April 2024. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Ulm ansässig sind oder ihren Arbeitsschwerpunkt haben. Die Geförderten müssen seit mindestens drei Jahren in Ulm aktiv und positiv öffentlich wirken und bereits die Qualität der Arbeit unter Beweis gestellt haben. Nicht gefördert werden Benefizveranstaltungen und kommerziell arbeitende Akteurinnen, Akteure und Institutionen. Die Entscheidung über die Zuschussvergabe fällt der Kulturausschuss des Gemeinderats auf Empfehlung der Jury.

Die Kulturabteilung stellt ein verbindliches Antragsformular zur Verfügung: Förderung Tanz und Förderung Musik. Hier finden sich auch die Förderrichtlinien beider Sparten. Die Anträge können online ausgefüllt und an die Kulturabteilung bis spätestens 8. April 2024 eingesandt werden.