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Neue Regelungen auf den Ulmer Recyclinghöfen

Kartons, Zeitschriften und anderes Altpapier

© EBU

Gegenwärtig kann es auf den Ulmer Recyclinghöfen zu längeren Wartezeiten kommen, denn seit Januar gelten dort verschiedene Änderungen. Da die Ulmer Recyclinghöfe und Gartenabfallplätze nur Ulmer Gebührenzahlern zur Verfügung stehen, werden aktuell Einlasskontrollen durchgeführt. Nur wer einen aktuellen Abfallgebührenbescheid vorlegen kann und sich mit einem Ausweisdokument als dieser Gebührenzahler legitimieren kann, darf den Recyclinghof betreten. Der Gebührenbescheid aus 2022 gilt noch solange, bis der Gebührenbescheid 2023 verschickt ist.

Die ersten Erfahrungen zeigen: Etwa 20 Prozent der Besucherinnen und Besucher müssen zurückgewiesen werden, da sie nicht aus Ulm kommen. Auch wenn diese teilweise nur gebührenfreie Abfälle und Wertstoffe abgegeben möchten – den Ulmer Gebührenzahler belasten diese Anlieferungen dennoch mit hohen Kosten. Denn selbst bei Wertstoffen ist die sogenannte Erfassungslogistik (Container und Transport) oft teurer als der Verwertungserlös und für die meisten Abfälle und Wertstoffe sind sowieso Verwertungskosten zu bezahlen.

Da die Stadt Ulm bei der jährlichen Abfallstatistik weit über dem Landesdurchschnitt liegende Sperrmüll- und Grüngutmengen verzeichnet, wurden zum Jahresanfang 2023 verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um dem entgegenzusteuern. Jeder Besucher der Recyclinghöfe und Gartenabfallplätze wurde bereits im Dezember mit einem Info-Blatt über die neuen Regelungen informiert.

Allen Nicht-Ulmern, die bisher die Ulmer Recyclinghöfe genutzt haben, rät die EBU, sich an den für den Wohnort zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb zu wenden.


  • Anlieferung nur noch mit Müllgebührenbescheid und Ausweisdokument
  • Unsortierte Abfälle in blickdichten Säcken werden nicht angenommen
  • Private Anlieferungen von Sperrmüll und Altholz (bis 1 Kubikmeter) sind künftig nur noch viermal gebührenfrei möglich
  • Sperrmüll- und Altholzanlieferungen aus Gewerbebetrieben (bis 1 Kubikmeter) sind nur noch zweimal pro Jahr gebührenfrei möglich
  • Jede weitere Anlieferung wird mit Gebühren von 25 € je angefangenem Kubikmeter berechnet, Anlieferungen von Rest- und Biomüll bis 200 kg in Grimmelfingen kosten ebenfalls 25 €
  • Anlieferung von Gartenabfällen nur in haushaltsüblichen Mengen (1 m³ nicht-holzig bzw. 2 m³ holzige Gartenabfälle)
  • Bei größeren Grüngutmengen, wie sie z.B. von Gärtner- oder Hausmeisterservices angeliefert werden, muss eine Vollmacht des Auftraggebers (z.B. der Hausverwaltung oder Wohnungsgesellschaft) vorgelegt werden