Navigation und Service

Springe direkt zu:

Glücksbringer mit amtlichem Auftrag

Bezirksschornsteinfeger sorgen für Brandschutz von Schornsteinen und Kaminen

Acht Schornsteinfeger

Jeder kennt sie und wer einem (oder auch einer) von ihnen begegnet, fühlt sich vielleicht sofort als Glückpilz: Schornsteinfeger gelten seit jeher als Glücksbringer, sorgen sie doch für die Brandsicherheit von Schornsteinen und Feuerstätten. Besondere Aufgaben nimmt dabei der „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ wahr, der offiziell von der zuständigen Behörde für jeweils sieben Jahre ernannt wird.

Im Stadtgebiet von Ulm gibt es derzeit acht Kehrbezirke, die jeweils von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geführt werden. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Feuerstättenschauen, der Erlass der Feuerstättenbescheide und die Abnahme von Feuerungsanlagen. Diese Aufgaben können und dürfen ausschließlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen werden.

Die Feuerstättenschau findet alle drei bis vier Jahre statt. Dabei werden sämtliche Feuerungsanlagen einer Liegenschaft auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit hin überprüft. Auf Grundlage der Feuerstättenschau erlässt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid. Dieser gilt bis zur nächsten Feuerstättenschau. Im Feuerstättenbescheid ist geregelt, wann und wie oft die vorhandenen Feuerstätten gereinigt und überprüft werden müssen.

Pflichten von Eigentümerinnen und Eigentümern
Wer eine Liegenschaft besitzt, ist verpflichtet, fristgerecht die im Feuerstättenbescheid ausgewiesenen

  • wiederkehrende Reinigung und Überprüfung kehr- und prüfpflichtiger Anlagen
  • sowie vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten
    aktiv durch einen Schornsteinfegermeisterbetrieb seines Vertrauens ausführen zu lassen.

Im Gegensatz zu den hoheitlichen Aufgaben haben Eigentümerinnen und Eigentümer hier ein Wahlrecht, wen sie mit der Durchführung der genannten Arbeiten beauftragen. Sie können den Auftrag an jeden Betrieb erteilen, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist oder über eine Bescheinigung nach 8 EU/EWR-Handwerksverordnung vom 20. Dezember 2007 verfügt, die nicht älter als ein Jahr ist. Das kann, muss aber nicht, der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sein.

Einen Überblick über die acht Ulmer Kehrbezirke und den jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfeger bietet das Schornsteinfegerverzeichnis der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH (SWU) unter:
https://www.ulm-netze.de/services/kaminkehrerverzeichnis.html

Ansprechpartner für Fragen rund um das Schornsteinfegerwesen:

Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Team Schornsteinfegerwesen
Münchner Straße 2, 89073 Ulm
Telefon: 0731/161-6082
E-Mail: schornsteinfegerwesen@ulm.de