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Anpassung der Parkentgelte in den Ulmer Parkhäusern

LED-Leuchtkörper der mit blauem P eine Parkhaus symbolisiert

© UNT

Ab dem 1. März 2024 gilt eine geänderte Tarifstruktur in den Ulmer Parkhäusern. Die Erhöhung der Entgelte betrifft das Parkhaus Am Rathaus und in den anderen Parkierungseinrichtungen der Ulmer Parkbetriebe, den Abend-, den Sonn- und Feiertagstarif. Die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft setzt in ihren Häusern auf einen hohen Standard und Personal vor Ort. Steigende Aufwendungen bei Personal, Energie, für Modernisierung und Instandhaltung – insbesondere auch Wartungsarbeiten durch externe Firmen - erfordern im März 2024 eine Anpassung der Tarife.

Die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft (PBG) legt in ihren Parkhäusern größten Wert darauf, ihren Kundinnen und Kunden mit dem Service den Aufenthalt und das Parken so angenehm wie möglich zu machen. Dazu setzt sie auf den "Ulmer Standard". Konkret bedeutet das: "Wir haben zu anderen Städten vergleichsweise günstige Entgelte bei überdurchschnittlichem Dienstleistungsangebot", sagt Klaus Linder, Betriebsleiter der PBG. Um diesen Standard zu halten, sind regelmäßige Investitionen in die Modernisierung und Instandhaltung der Parkhäuser als auch in die Fort- und Weiterbildung unseres Personals notwendig.

Damit diese steigenden Aufwendungen finanziert werden können, ist 2024 eine Anpassung der Parkentgelte notwendig. "Sauberkeit, helle, sichere Parkhäuser und fachkundiges, freundliches Personal gehören bei uns schon lange zum Service dazu", sagt Klaus Linder. Um diesen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es Änderungen an der Tarifstruktur, die in erster Linie das Parkhaus am Rathaus betreffen. Wer sein Auto dort abstellt, bezahlt vom 01. März 2024 an 2,50 Euro für eine Stunde Parken. Bislang lag der Tarif für eine Stunde bei 2 Euro, ebenso für jede weitere Stunde. Auch für diese werden mit dem neuen Tarif 2,50 Euro fällig. Es werden in den ersten 4 Stunden nach wie vor keine pauschalen Stundentaktungen vorgenommen. Ab dem 1. März 2024 wird die Zeittaktung im Parkhaus am Rathaus von bisher 15 Minuten auf 12 Minuten angepasst. Kurzparker haben die Möglichkeit, die Parkentgelte in diesem Takt bis zum Erreichen der vierten Stunde abzurechnen.

Am bestehenden Tageshöchstsatz von 18 Euro ändert sich im Parkhaus am Rathaus und in den anderen Parkhäusern der Ulmer Parkbetriebe nichts. An Sonn- und Feiertagen sowie ab 19 Uhr zum Abendtarif ist es möglich, weiterhin günstig zu parken. Hier gibt es eine Anpassung um 50 Cent, so dass dafür in den Parkhäusern Am Rathaus, Am Bahnhof, Deutschhaus, Fischerviertel, Salzstadel, Theater und CongressCentrumNord 5 Euro entfallen.

Zu den Gründen, warum die Aufwendungen steigen, gehören die eingeplanten, tarifbedingten und marktbedingten Steigerungen der Aufwendungen für Personal sowie Material und Fremdleistungen. "In den kommenden Jahren werden Investitionen notwendig für einen technischen Ausbau, insbesondere im Bereich des Brandschutzes, sowie für die Instandhaltung und Sanierung der Parkhäuser", erklärt Klaus Linder. „Außerdem stehen im Zusammenhang mit den Ausbaustufen ZUKUNFT weitere Maßnahmen an", so der Betriebsleiter der PBG. Das umfasst unter anderem die Modernisierung der Parkautomation, die Kennzeichenerkennung und die Installation modernster Sensor- und Kameratechnik.

Aktuelle Gebühren der oberirdischen, städtischen Stellplätze:
Nach wie vor fallen für das Parken in den Parkhäusern um den Ulmer Altstadtring im Vergleich zu den oberirdischen Stellplätzen im öffentlichen Raum keine höheren Parkentgelte an.
Das Parken bei den oberirdischen, öffentlichen Parkplätzen kostet derzeit 2,50 €/Std.

Ein kleiner Tipp:
Im Parkhaus Am Bahnhof kann man zur Zeit 15 Minuten kostenlos parken.