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Mögliche Ausgangsbeschränkung: Einschätzung der Lage im Alb-Donau-Kreis und in Ulm dauert an

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit seinem Urteil vom 5. Februar 2021 die landesweite Ausgangssperre gekippt hatte, verlagerte die Landesregierung Baden-Württemberg die Anordnung solcher Ausgangsbeschränkungen durch einen Erlass vom 10. Februar 2021 auf die Land- und Stadtkreise mit Gesundheitsamt. Konkret ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis für den Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm zuständig.

„Ob wir eine Ausgangsbeschränkung für den Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm einführen müssen, prüfen wir täglich intensiv und gewissenhaft in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Rechtsdienst. Das ist eine komplexe Angelegenheit. Der VGH hat im Hinblick auf die Grundrechte hohe Hürden für den Erlass einer solchen Maßnahme festgelegt. Wir nehmen das Urteil sehr ernst“, sagte Landrat Heiner Scheffold.

Nach dem Erlass des Landes sollen die Städte und Landkreise Ausgangsbeschränkungen verhängen, wenn es das regionale Infektionsgeschehen zwingend erforderlich macht. Entsprechend dem VGH-Urteil, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, um eine Maßnahme von solcher Tragweite zu legitimieren.

So ist die Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an sieben Tagen in Folge zwar ein wichtiger Richtwert, aber nicht der alleinige Maßstab der Entscheidungsfindung. Zusätzlich muss ein sogenanntes diffuses Infektionsgeschehen vorliegen, in welchem die Infektionsketten nicht mehr nachvollziehbar sind. Außerdem muss unter Berücksichtigung aller bisher getroffenen, anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ohne Ausgangsbeschränkungen erheblich gefährdet sein.

„Eine Ausgangsbeschränkung ist das letzte Mittel in der Pandemiebekämpfung. Zu beurteilen, ob man an diesem Punkt angekommen ist, ist keine leichte Aufgabe - vor allem vor dem Hintergrund der Ausbreitung von hochansteckenden Virus-Varianten im Land. Die anhaltend sinkende Inzidenz ist ein positives Zeichen und gibt Anlass zur Hoffnung. Allerdings zeigt die Situation in anderen Ländern deutlich, wie schnell und dramatisch die Fallzahlen durch die Mutationen ansteigen können“, erklärte Landrat Scheffold.

Bei dem allgemein positiven Trend beim Infektionsgeschehen im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm wolle man jetzt aber keinesfalls eine vorschnelle Entscheidung für eine Ausgangssperre treffen. „Wir analysieren die Situation und das Geschehen genau“, so Scheffold weiter. „Eine nicht gut begründete Ausgangssperre ist Gift für die Akzeptanz der Bevölkerung.“ Deshalb werde man die Entwicklung der kommenden Tage genau beobachten und Anfang nächster Woche erneut abwägen, ob eine Ausgangssperre angezeigt ist.

Für die Bürgerinnen und Bürger im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm bedeutet dies, dass sie sich vorerst unabhängig von der Uhrzeit frei bewegen können. Die landesweiten Kontaktbeschränkungen gelten aber nach wie vor unverändert: Private Treffen sind nur mit Haushaltsangehörigen sowie mit einer weiteren Person gestattet.