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Wichtige Informationen zur Grundsteuer 2024

Das Symbol eines Paragrafen auf einem amtlichen Dokument

Bereits 2020 hat der Landtag in Stuttgart ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet aber erst ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. 2024 erfolgt die Berechnung der Grundsteuer noch nach altem Recht. Darum erhalten auch in diesem Jahr wieder nur Grundstückseigentümer*innen, deren Bemessungsgrundlagen sich gegenüber dem letzten Grundsteuerbescheid geändert haben, einen neuen Bescheid.

Für alle anderen gilt: Sie erhalten keinen neuen Steuerbescheid für 2024, sondern bei ihnen wird die Grundsteuer in der zuletzt veranlagten Höhe durch öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Ulm festgesetzt und ist damit auch ohne einen schriftlichen Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2024 fällig. Darauf weist das Sachgebiet Steuern der Stadt Ulm hin.

Die Grundsteuer 2024 ist zu den Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten, wie es im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid im Feld „Raten Folgejahr“ angegeben ist, also beispielsweise bei jährlicher Zahlweise zum 1. Juli. Falls ein SEPA-Basislastschrift-Mandat erteilt ist, wird die Stadtkasse Ulm die fälligen Beträge weiterhin termingerecht abbuchen - weshalb dieses Verfahren auch von den meisten Steuerpflichtigen gewählt wird.

Die Stadt Ulm weist zudem darauf hin, dass für die Bewertung der steuerpflichtigen Grundbesitze sowie für die Berechnung der Grundsteuermessbeträge die örtlich zuständigen Finanzämter Ansprechpartner sind. Anfragen bzw. Einwendungen hierzu sind deshalb direkt an das Finanzamt zu richten.

Wie geht es weiter in der Grundsteuerreform?
Die Stadt Ulm wird voraussichtlich im Januar 2025 aufgrund der Neubewertung an alle Grundbesitzer neue Grundsteuerbescheide versenden. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer 2025 ist neben den neuen Grundsteuermessbeträgen der in der Stadt Ulm im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Aktuell kann die Stadt noch keine Aussage über den künftigen Hebesatz für das Jahr 2025 treffen. Dies ist erst möglich, sobald eine aussagekräftige Anzahl aller neuen Grundsteuermessbescheide als Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung vorliegen. Mit einer Kalkulation des Hebesatzes ist frühestens im Sommer 2024 zu rechnen.

Öffentliche Bekanntmachung im Wortlaut
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 (0,18 MB, pdf)