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Hinweis zur Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

Im Januar 2023 erhalten wieder alle Grundsteuerpflichtigen von der Stadt einen Grundsteuerjahresbescheid, und zwar unabhängig davon, ob eine Veränderung eingetreten ist. Anlass dafür ist die Einführung einer neuen Veranlagungssoftware. Durch dieses neue Programm ändert sich lediglich die Darstellung der Grundsteuerbescheide. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt wie bisher, auf Basis der noch derzeit geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen.

In 2024 wird wiederum nur bei einer Veränderung ein Grundsteuerbescheid erteilt werden. Dies bedeutet, dass der Jahresbescheid 2023 so lange gilt, bis ein Änderungsbescheid oder ein Jahresbescheid erteilt wird.

Ein auf dem Buchungszeichen erteiltes SEPA-Basislastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) bleibt weiterhin gültig. Das Einzugsverfahren (SEPA-Basislastschrift-Mandat) erleichtert die Zahlung und vermeidet unnötige Kosten bei verspäteter Zahlung.

Sind auf einem Buchungszeichen mehrere Grundstücke zur Grundsteuerveranlagung zusammengefasst, so gilt ein auf diesem Buchungszeichen erteiltes SEPA-Basislastschriftmandat-Mandat für alle dort aufgeführten Grundstücke. Es ist in diesen Fällen nicht möglich, pro Grundstück ein gesondertes SEPA-Basislastschriftmandat-Mandat mit abweichender Bankverbindung zu erteilen.

Bei Überweisung bitten wir die auf dem Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeiten zu beachten.

Auf Antrag kann die Grundsteuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli entrichtet werden. Dieser Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr zu stellen.