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Neuer einheitlicher Tarif auf Parkplätzen

LED-Leuchtkörper der mit blauem P eine Parkhaus symbolisiert

© UNT

In der Stadt Ulm tritt am 1. September 2021 die neue Parkgebührenordnung in Kraft, welche der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juni beschlossen hat. Sie gilt künftig für alle Parkplätze auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Ulm. Zentraler Inhalt der neuen Parkgebührenordnung ist die Vereinheitlichung des bisherigen Flickenteppichs für erhobene Parkentgelte. Gab es bisher 19 Tarife an den städtischen Parkscheinautomaten, so gibt es künftig noch einen zentralen Tarif: Höchstparkdauer 2 Stunden zu je 2,50 € die Stunde. Der Mindesteinwurf am Parkscheinautomat beträgt 50 Cent für 12 Minuten. Einzige Ausnahme im Stadtgebiet stellt der Parkplatz zwischen Bahnhof und Hauptpost dar, wo die Höchstparkdauer wegen des sehr hohen Umschlags auf 30 Minuten beschränkt bleibt.

Die Bewirtschaftungszeiten der Parkplätze wird ebenfalls vereinheitlicht: Künftig ist ein Parkschein überall montags bis samstags zwischen 9 und 20 Uhr zu lösen. Die neue Tarifstruktur gilt fortan auch beim Handyparken. Neu ist zudem, dass an den E-Ladesäulen in Bereichen mit parkscheinpflichtigen Plätzen ein Parkschein zu lösen ist.

Übergeordnetes Ziel der Verkehrspolitik für Ulm ist es, den Kfz-Verkehr zugunsten der Aufenthaltsqualität und der damit verbundenen verbesserten Lebensqualität zu reduzieren. Dazu gehört auch, dass möglichst wenig Parksuchverkehr entsteht und die Fahrzeuge hauptsächlich in Parkhäusern abgestellt werden. Um dies zu erreichen, ist nicht nur eine Reduzierung des Stellplatzangebotes, sondern auch die Erhöhung der Parkgebühren der oberirdischen Stellplätze ein Steuerungselement, welches die Stadt Ulm hier anwendet. Der neue Tarif sorgt dafür, dass das Parken auf den oberirdischen Flächen nicht günstiger ist als in den Parkhäusern.

Zum 1. September 2022 ist geplant, weitere Vereinheitlichungen beim Parken umzusetzen. So soll dann bis auf wenige Ausnahmen in der gesamten Innenstadt flächendeckendes Mischparken eingeführt werden. Dies bedeutet, dass Bewohner*innen, Beschäftigten und Besucher*innen künftig alle Parkplätze zur Verfügung stehen sollen. Ferner soll im kommenden Jahr auch die Bewirtschaftungszeit auf den Zeitrahmen von 9 bis 22 Uhr ausgeweitet werden.