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Gänstorbrücke für LKW gesperrt

Gänstorbrücke

Im Jahr 2018 wurde die Gänstorbrücke eingehenden Untersuchungen unterzogen. Ziel war es, ein Instandsetzungskonzept zu entwickeln. Nach Untersuchungen an den Stahlspanngliedern der Spannbetonbrücke musste jedoch festgestellt werden, dass die Gänstorbrücke nicht mehr sanierungsfähig ist. Die aktiven und durch Tausalz verursachten Korrosionsvorgänge lassen sich nicht mehr stoppen und führen unweigerlich zu weiteren Schädigungen, deren Ausmaß die Standsicherheit der Brücke massiv gefährdet hätten. Dieser Befund bedeutet aber gleichzeitig auch, dass sich der Gesamtzustand der Brücke durch die fortlaufende Nutzung bis zu einem Neubau ab 2024 unweigerlich und irreversibel weiter verschlechtern wird. Der weitere Betrieb der Gänstorbrücke bis zu diesem Zeitpunkt ist nur durch die ständige Überwachung des Bauwerkszustandes möglich und vertretbar. Zu diesem Zweck wurde ein Monitoringsystem eingebaut, das Verformungen unter Belastung registriert, aufzeichnet und bei Überschreitungen von Grenzwerten Alarm auslöst.

Seit dem Einbau des Monitoringsystems wurden mehrere ungenehmigte Überfahrten durch Schwerverkehrsfahrzeuge mit Gewichten zwischen 50 und 77 Tonnen registriert, die jeweils das für die Brücke zulässige Gesamtgewicht von 40 bzw. derzeit 24 Tonnen massiv überschritten haben. Mittlerweile hinterlässt jede weitere Überfahrt bleibende Verformungen an den Spannstählen, was in der Folge bis zu deren Bruch und dem Verlust der Standsicherheit der Brücke führen kann. Daher sieht sich die Stadt Ulm in Zusammenarbeit mit der Stadt Neu-Ulm im Interesse der weiteren Nutzbarkeit dieser für die beiden Städte wichtigen Donauquerung gezwungen, die Gänstorbrücke für Lastkraftwagen, d.h. für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen zu sperren. Gleichzeitig wird die zulässige Höhe auf 3,20 m begrenzt. Die Einhaltung der Höhenbegrenzung wird durch den Einbau von Querbalken in der festgelegten Höhe garantiert. Die Beschränkungen sind am 12.08.2019 in Kraft getreten.

Für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des THW sowie für Linienbusse des ÖPNV gelten Sonderregelungen. Sie können die Gänstorbrücke auch weiterhin befahren.