Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren sind im Jugendgerichtsgesetz und im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt.
Der erzieherische Gedanke steht im Vordergrund. Unsere grundlegende Aufgabe ist die Jugendhilfe.
Wir beraten strafunmündige Kinder (zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahren) und ihre Familien. Wir machen Jugendlichen (zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahren) und deren Familien oder Heranwachsenden (zwischen 18 und noch nicht 21 Jahren) sofort ein Beratungsangebot, sobald wir über die Einleitung eines Verfahrens oder Straftatverdacht informiert wurden.
Wir beraten im Interesse des jungen
Menschen und auf freiwilliger Basis.
Die Beratung und Begleitung ist kostenlos.
Es gilt der Sozialdatenschutz.
Wichtige Themen sind u.a. Schweigepflicht
und Zeugnisverweigerung.
Unsere Angebote:
Wir BERATEN vor, während und nach dem Strafverfahren.
Wir PRÜFEN, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Wir HELFEN, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht.
Wir INFORMIEREN über Gesetze, Verfahren und Folgen.
Wir FÜHREN Diversionsverfahren der Staatsanwaltschaft DURCH.
Wir NEHMEN TEIL an Gerichtsverhandlungen und bringen soziale und erzieherische
Gesichtspunkte ein.
Wir schreiben SOZIALPÄDAGOGISCHE Stellungnahmen zur
Persönlichkeitsentwicklung und zu den Lebensumständen.
Wir VERMITTELN und ÜBERWACHEN Auflagen und Weisungen.
Wir BETREUEN während Jugendarrest, (Untersuchungs-)Haft und während der
anschließenden Wiedereingliederung.
Das Polizeipräsidium Ulm, die Staatsanwaltschaft Ulm und die Stadt Ulm haben in Kooperation das "Haus des Jugendrechts Ulm" gegründet, das seit 2020 besteht und in der Schaffnerstraße 3 ansässig ist. Nähere Informationen: Haus des Jugendrechts
Wir sind zuständig für:
Sabina Seibold: |
Weststadt (ohne Wagnerstraße/Römerstraße/Söflingerstraße/ Sedanstraße) |
Marie Müller: |
Stadtmitte / Oststadt und Söflingen |
Theresa Diesch: | Wiblingen mit Donaustetten, Gögglingen, Unterweiler |
Sandy Gabriel: |
Böfingen mit Mähringen, Lehr, Jungingen und ohne festen Wohnsitz |
Sarah Mayfield: |
Eselsberg und Grimmelfingen, Einsingen, Eggingen, Ermingen und Wagnerstraße/ Römerstraße/ Söflingerstraße/ Sedanstraße |