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Lehrschwimmbecken

Jörg Syrlin Lehrschwimmbecken von weitem

Neben dem Schulschwimmen finden in den fünf städtischen Lehrschwimmbecken auch Kurs- und Trainingseinheiten der Ulmer Vereine statt. Die Nutzung ist prinzipiell nur Schulen und eingetragenen Ulmer Vereinen möglich. Informationen zur Lage und Größe der einzelnen Lehrschwimmbecken sowie zu den stattfindenen Kursen erhalten Sie über die Verlinkungen oben.

 

Der Nutzungsantrag für die städtischen Lehrschwimmbecken erfolgt über das Online-Formular "Belegung städtischer Bäder". Bitte beachten Sie, dass Dauerbelegungen maximal für den Zeitraum von einem Jahr möglich sind. Danach hat gegegenfalls eine Neubeantragung zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag keine Zusage ist. Die Zusage erfolgt nach Prüfung des Antrags in Form einer schriftlichen Nutzungsgenehmigung.

Entgelt

  1. Das Entgelt für den Kursbetrieb der Vereine in den städtsichen Lehrschwimmbecken beträgt 22,50 € pro Stunde, unabhängig wie viele Personen das Lehrschwimmbecken nutzen. Sollte es zu erhebliche Verunreinigungen kommen, behalten wir uns vor, eine Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.
  2. Der klassische Sportvereinstrainingsbetrieb fällt unter die Sportförderung der Stadt Ulm. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten dirket von der Stadt übernommen.

Allgemeines

  1. Neben der schriftlichen Nutzungsgenehmigung gilt zudem die Haus- und Badeordnung für städtische Bäder.
  2. Die Nutzugszeiten der schrifltichen Genehmigung sind einzuhalten. Die Nutzungszeiten beinhalten die Umzieh- und Duschzeit. Das Becken muss dementsprechend rechtzeitig verlassen werden.
  3. Nicht mehr benötigte Nutzungssszeiten oder sonstige Änderungen sind unverzüglich an die Abteilung Bildung und Sport zu melden.
  4. In den Zeiten der gesetzlichen Schulferien und an ge­setzlichen Feiertagen des Landes Baden- Württemberg besteht kein An­spruch auf Nutzung.
  5. Es muss sichergestellt sein, dass keine unbefugten Perso­nen am Übungsbetrieb teilnehmen. Kontrollen sind zuläs­sig. Die Nutzergruppe hat das Lehrschwimmbecken geschlossen zu betreten und zu verlassen.
  6. Eigene Geräte dürfen nur mit Einwilligung des Badbetreibers benutzt werden. Die ständige Aufbewahrung eige­ner Geräte im Lehrschwimmbecken bedarf der Einwilligung des Hausmeisters.
  7. Der Hausmeister bzw. das Schulpersonal ist berechtigt, während des Übungsbetriebes seine dienstlich notwendigen Aufgaben durchzuführen, wenn der Übungsbe­trieb dadurch nicht wesentlich behindert wird.
  8. Sind mehrere Benutzer gleichzeitig im Lehrschwimmbecken, ist jeder Be­nutzer verpflichtet, auf den anderen Benutzer Rücksicht zu nehmen, um einen geordneten und sicheren Übungsbe­trieb zu gewährleisten.
  9. Das Lehrschwimmbecken - einschließlich aller benutzten Einrichtungen und Geräte - ist pfleglich zu behandeln und nur seiner Be­stimmung entsprechend sachgemäß zu benutzen. Alle be­weglichen Geräte sind nach der Benutzung wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.
  10. Den Anordnungen der Hausmeister ist Folge zu leisten; er übt das Hausrecht aus.

Leitung und Aufsicht

  1. Die auf dem Formblatt "Schlüsselüberlassung städtischer Lehrschwimmbecken" festgelegten Rechte und Pflichten sind einzuhalten.
  2. Vom Badbetreiber wird kein Aufsichtspersonal gestellt. Eine Einweisung in den Sanitätsraum und das Telefon für den Notruf erfolgt über den Hausmeister oder dessen Vertretung. (Formblatt "Einweisung in das Lehrschwimmbecken")
  3. Der Nutzer muss gewährleisten, dass die Leitung vor Ort mindestens das Rettungsschwimmabzeichen in Silber besitzt. Das Abzeichen ist bei der Abteilung Bildung und Sport vorzulegen.
  4. Die Verantwortung der Leitung umfasst die Beckenaufsicht, Wasserrettung, Wiederbe­lebung, Erste Hilfe, Absetzung des Notrufs. Wenn die Leitungsverantwortung wechselt, hat eine entsprechende Übergabe an den Nachfolgenden zu erfolgen.
  5. Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnahe Tätigkeiten ausüben, benötigen ein einwandfreies, erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis. Der Nutzer hat dies sicherzustellen und ist für die Dokumentation verantwortlich.
  6. Während des Betriebes aufgetretenen Schäden, Betriebsstörungen oder besondere Vorkommnisse sind dem Hausmeister oder der Abteilung Bildung und Sport unverzüglich mitzuteilen. Fundgegenstände werden dem Hausmeister oder dem Schulsekretariat übergeben.
  7. Nach Schluss der Übungsstunde hat die Leitung dafür zu sorgen, dass das Lehrschwimmbecken in sauberem und ordentlichem Zustand verlassen wird. Es ist sicherzustellen, dass sich keine Teilnehmenden mehr im Lehrschwimmbecken aufhalten.
Hinweis: Bei den Nutzungsbedingungen handelt es sich um die grundsätzlichen allgemeinen Vorgaben. Details regelt die schriftliche Nutzungsgenehmigung!