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Baulast

Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Baulasten eingetragen, die auf einem Grundstück ruhen.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten:
▪ Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher
  müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur
  Grundstücksgrenze einhalten.
▪ Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.

Die Baulasten sind nicht im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie somit nicht nur das Grundbuch einsehen, sondern zusätzlich das Baulastenverzeichnis.

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
▪ Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerin
▪ Person, die das Grundstück kaufen möchte

Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren in Höhe von 22 € bis 300 € erhoben.