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Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen

Beschreibung

Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten.

Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie durch Zuschüsse. Die zinsverbilligten Darlehen sind zeitlich begrenzt.

Sie müssen als Genossenschaftsmitglied von dem geförderten genossenschaftlichen Wohnrecht für einen bestimmten Zeitraum Gebrauch machen.

Zuständige Stelle
Wohnraumförderungsstelle
Münchner Straße 2
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 6098+49 731 161 6098
Fax: +49 731 161 1689
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