Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung stellt
sicher, dass Fleisch als Lebensmittel nur in den Verkehr gelangt, wenn es als
tauglich zum menschlichen Verzehr beurteilt worden ist. Diese Untersuchungen
bilden einen wesentlichen Bestandteil zur Gewährleistung der
Lebensmittelsicherheit. Die Untersuchung erfolgt durch amtliche Tierärzte und
amtliche Fachassistenten. Im Rahmen einer Untersuchung am lebenden Tier, der
sogenannten Schlachttieruntersuchung, wird vom Tierarzt entschieden, ob ein
Tier der Schlachtung zugeführt werden darf oder nicht. Tiere, die Anzeichen
einer Krankheit aufweisen, werden von der Schlachtung ausgeschlossen. Bei der
Schlachttieruntersuchung werden nicht zuletzt auch tierschutzrelevante Aspekte
berücksichtigt, welche Rückschlüsse auf das Wohlergehen eines Tieres geben
können. Im Verlauf des Schlachtprozesses werden der Tierkörper und die Organe
von den amtlichen Fachassistenten und dem amtlichen Tierarzt untersucht. Die
Fleischuntersuchung richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben,
insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 854 / 2004. Nur Fleisch, welches für den
menschlichen Verzehr als geeignet beurteilt worden ist, gelangt in die
Lebensmittelkette. Dies wird durch entsprechende Kennzeichnung der Tierkörper
sichergestellt.
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