Polizeibehörde
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten kann die Polizeibehörde eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält polizeiliche Gebote und Verbote.
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Tierquälerei anzeigen
- Unterbringung psychisch kranker Menschen anordnen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten kann die Polizeibehörde eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält polizeiliche Gebote und Verbote. Aufgrund des Beschluss des Gemeinderats vom 20.11.2013 hat die Ortspolizeibehörde eine Polizeiverordnung für die Stadt Ulm erlassen.
Polizeiverordnung der Stadt Ulm (0,52 MB, pdf)
Das Thema Hunde beschäftigt Politik und Behörden, Bevölkerung, Tierschutzverbände und Tierfreunde seit Jahrzehnten. In unserem dicht besiedelten Land haben Hunde schlecht Platz. Sie richten sich nicht nach Schildern und Vorschriften. Sie gehorchen ihren Besitzern nicht immer bedingungslos. Hinzu kommt, dass viele Menschen es durch die Kommerzialisierung verlernt haben, mit Hunden umzugehen. Die Städte und Gemeinden haben das Problem, sich andauernd mit Nachbarklagen über den Lärm von Hunden, nicht angeleinten Hunden und Hundekot auseinanderzusetzen. Diese Information enthält die Regeln zur Hundehaltung für den Stadtkreis Ulm.