Unsere Dienstleistungen
Gerne stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle, die in Ulm eine neue Heimat finden wollen, beratend zur Verfügung. Schnellstmöglich möchten wir Ihren Rechtsstatus klären, um Ihnen gegebenenfalls den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Natürlich entscheiden wir auch über die Beendigung eines Aufenthaltes und sind für die Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren zuständig. Anbei erhalten Sie das gesamte Dienstleistungsangebot der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Ulm.
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen