Häufig wird auf Gehwegen geparkt, obwohl eigentlich legal am Fahrbahnrand geparkt werden könnte.
Wenn die Fahrbahn von Bordstein zu Bordstein als Regelmaß 7,50 Meter breit ist, kann zumeist beidseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden. Natürlich sind weitere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten, es darf beispielsweise nicht im Einmündungsbereich geparkt werden.
Ist die Fahrbahn mindestens 5,50 Meter breit, kann zumeist einseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden. Natürlich sind weitere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten, es darf beispielsweise nicht im Einmündungsbereich geparkt werden.
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir nutzen Cookies auf unserer Website.
Einige von ihnen sind technisch erforderlich, während andere uns helfen, diese Website für Sie zu verbessern.
Damit wir unsere Webseite z.B. anonym und datenschutzkonform analysieren können, nutzen wir zusätzlich zu den technisch erforderlichen Cookies, sogenannte Analyse-Cookies.
Für manche Angebote, z.B. das Abspielen von Videos auf der Startseite, binden wir Skripte eines Drittanbieters ein.
Ihre Zustimmung für diese Cookies ist jeweils freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können unsere Webseite auch ohne Zustimmung zu den Analyse- und/oder Drittanbieter-Cookies nutzen.
Weitere Informationen und Anpassungsmöglichkeiten zu von uns und Drittanbietern eingesetzten Cookie-Technologien sowie zum Widerruf Ihrer Zustimmung, finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt "Cookies".
Ihre Cookie Einstellungen
Auf unserer Webseite werden technisch erforderliche Cookies und, soweit Sie uns durch Aktivierung der jeweiligen Checkbox hierzu Ihre freiwillige Einwilligung erteilen, auch Cookies und Tracking-Technologien zu Analyse- und Marketingzwecken eingesetzt. Eine Einwilligung kann hier jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Deaktivieren Sie dazu einfach die entsprechende Checkbox und speichern Sie Ihre Änderung.