Wer ein Bauvorhaben durchführen will, benötigt eine
Baugenehmigung, es sei denn, es handelt sich bei seinem Bauvorhaben um ein
verfahrensfreies Bauvorhaben oder um ein Bauvorhaben, das im Kenntnisgabeverfahren
abgewickelt werden kann.
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg regelt die
Verfahren. LBO BW
Weitergehende Informationen und Formulare
finden Sie unter den Dienstleistungen.
Die
Stadt Ulm bietet zudem mit dem BürgerServiceBauen einen Auskunfts- und
Beratungsdienst rund um die Themen Flächennutzungsplan, Bebauungspläne,
Bauantrag und Baugenehmigung u.v.m. an.
Bei weitergehenden Fragen nennen wir
Ihnen die Ansprechpersonen bzw. leiten Ihr Anliegen an die zuständigen Fachabteilungen
weiter.
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