Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZ BW)" kennzeichnet Produkte mit einer über dem gesetzlichen Standard liegenden Produkt- und Prozessqualität aus.
Berufsverbände und berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche (Lizenznehmer) vergeben die Nutzungsrechte zum QZ BW an Verarbeitungsbetriebe und Endvermarkter. Die erforderlichen Kontrollen führen zugelassene, akkreditierte und neutrale Zertifizierungsstellen durch.
Erzeuger von pflanzlichen oder tierischen Produkten, die ihre Erzeugnisse im Rahmen des QZ BW vermarkten möchten, müssen eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger abschließen.
Voraussetzungen
Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie
Nützlinge (z.B. Raubmilben, Florfliegen) in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen,
Pflanzenschutzmittel nur mit Begründung einsetzen (der Einsatz mussdokumentiert werden),
im Getreideanbau keine Wachstumsregulatoren einsetzen und
im gesamten Betrieb keine klärschlammhaltigen Düngemittel verwenden dürfen.
Erkundigen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lizenznehmer, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
Der Zeichenträger erhebt für die Nutzung des Qualitätszeichens keine Gebühren.
Hinweis: Die Lizenznehmer können zur Deckung ihrer Kosten Gebühren erheben. Kosten entstehen hauptsächlich durch die vorgeschriebenen Kontrollen und Untersuchungen. Kosten der Lizenznehmer werden direkt in Rechnung gestellt oder in einem Umlageverfahren anteilig erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Verfügbarkeit der Zertifizierungsstelle, welche die Erstprüfung beim Antragsteller durchführen muss, ab.
vom Zeichenträger (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) zugelassene berufsständische Organisationen (Lizenznehmer)
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