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Immissionsschutz - vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Beschreibung

Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, bereits vor der erforderlichen Genehmigung mit dem Bau der Anlage beginnen zu können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Zuständige Stelle
Stadt Ulm
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 0+49 731 161 0
Fax: +49 731 161 1613
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