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Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchg beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen Unterlagen für Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nachreichen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. In dem Genehmigungsverfahren sind sämtliche Umweltauswirkungen der Anlage zu berücksichtigen und zu bewerten.

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Immissionsschutz- und Abfallrecht
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
E-Mail senden
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Immissionsschutzrechtliche Anlagen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen

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