Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten vorübergehend Schutz und Unterkunft für Frauen und Kinder, die von (familiärer) Gewalt betroffen oder bedroht sind. In Baden-Württemberg gibt es 40 Frauen- und Kinderschutzhäuser. Ihre Adressen sind nicht veröffentlicht.
Außer Unterkunft bieten die meisten Frauen- und Kinderhäuser auch rechtliche, finanzielle, soziale und seelische Unterstützung durch Beraterinnen. Für ihre eigene Versorgung und die ihrer Kinder müssen die Frauen selbst sorgen.
Der Aufenthalt im Frauen- und Kinderschutzhaus sollte so kurz wie möglich sein und üblicherweise nicht länger als drei Monate dauern.
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
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