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Ehrenbürgerrecht für Gunter Czisch

Schwörfeier 2024

Gunter Czisch, von 2016 bis Anfang 2024 Oberbürgermeister der Stadt Ulm, hat am 22. Juli 2024 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Ulm erhalten. Dieses Recht wird für außergewöhnliche Dienste und intensives Engagement verliehen. Der amtierende Oberbürgermeister Martin Ansbacher überreichte ihm die Urkunde nach der Schwörrede 2024.

 

 

Wortlaut der Urkunde:

Der Gemeinderat der Stadt Ulm verleiht am Schwörmontag 2024 kraft dieser Urkunde

HERRN OBERBÜRGERMEISTER A.D. GUNTER CZISCH,

der sich in acht Jahren Amtszeit als Oberbürgermeister sowie 16 Jahren Amtszeit als Erster Bürgermeister

in Zeiten großer Krisen, gesellschaftlicher Veränderungen und Herausforderungen mit außergewöhnlichem Einsatz und Erfolg um das Wohl der Stadt verdient gemacht hat,

dem die digitale Transformation ebenso am Herzen lag wie die Energie- und Mobilitätswende, die aktive Stadtentwicklung und die Weiterentwicklung der Stadtquartiere

und der durch seinen Einsatz in diesen Bereichen zur Verbesserung der Lebensqualität maßgeblich beigetragen hat,

der die Wissenschaftsstadt und den Wirtschaftsstandort gefördert und damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit Ulms geleistet hat,

dessen Tür allen Ulmerinnen und Ulmern stets offen stand und der in all den Jahren die Anliegen der Bürgerschaft stets persönlich bearbeitet hat,

der im Rahmen der interkommunalen, regionalen und länderübergreifenden Zusammenarbeit weit über Ulm hinaus gewirkt hat,

ein unermüdlicher Streiter für die kommunale Selbstverwaltung war,

und auf allen politischen Ebenen gleichermaßen geschätzt und respektiert wird,

der als überzeugter Demokrat die Werte unserer Gesellschaft in die Donau-Anrainerstaaten getragen und völkerverbindende Freundschaften gepflegt hat,

der große Finanz- und Wirtschaftsexpertise mit kommunalpolitischer Bodenständigkeit verbunden hat und so die städtischen Finanzen zur tragfähigen Basis der erfolgreichen städtischen Entwicklung gemacht hat,

DAS EHRENBÜRGERRECHT DER STADT ULM.