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Polizeibehörde

Eine Polizeiverordnung der Stadt Ulm.

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Die Stadt Ulm ist sowohl Orts-/ als auch Kreispolizeibehörde im Sinne von § 62 Polizeigesetz Ihre Aufgaben sind oft polizeilicher/ hoheitlicher Art. Sie ist täglich befasst mit den vielfältigen Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet. Soweit nicht bereits auf Grund von spezialgesetzlichen Regelungen Maßnahmen ergriffen werden können, bietet das Polizeigesetz die Möglichkeit gegen Störungen vorzugehen. Die Orts-/Kreispolizeibehörde kann insoweit Maßnahmen zur Beseitigung der Störung anordnen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten kann die Polizeibehörde eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält polizeiliche Gebote und Verbote.