Europawahl 2019 - egal war gestern

© Europe Direct Ulm

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"Ulm wählt Europa" - unter diesem Motto organisiert das Europe Direct im Vorfeld der
Europawahl zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen:
• Sa, 30.03.2019: "Let's Clean Up Europe" - Aufräumaktion mit der JEF Ulm/Alb-Donau
• Di, 02.04.2019: Europa-Talk "Wir in Europa - Stimmen aus Baden-Württemberg"
• Mi, 10.04.2019: Lesung mit dem slowakischen Autor Michal Hvorecky aus seinem Roman "Troll"
• Di, 07.05.2019: "Ulm wählt Europa" - Aktionstag zur Europawahl auf dem Münsterplatz
• Fr, 10.05.2019: Preisverleihung für die 67 Ulmer Preisträger/innen des Europäischen Wettbewerbs 2019
• Di, 14.05.2019: Infostand an der Universität Ulm
• Di, 21.05.2019: "Das Europäische Parlament - Stimme der Bürger!?" - Multimediaschau zur Europawahl
Aktuelle
Ankündigungen zu unseren Veranstaltungen finden Sie auf dieser Website und auf Facebook.
Wer auf der Suche nach Material zur Europawahl ist, findet anbei eine Übersicht (s. rechte Spalte). Für Schulklassen wird das Material gerne in Klassensätzen zur Verfügung gestellt. Interessierte Privatpersonen erhalten das Material im Europe Direct oder können sich dieses postalisch zustellen lassen.

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Wenn am 26. Mai in
Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden, dann sollte
jede/r von uns wählen gehen. Doch warum ist das gerade dieses Mal so wichtig?
In Zeiten des Brexits und wachsender populistischer Tendenzen ist die Zukunft
Europas unklarer und offener denn je. Nutzen Sie Ihre Möglichkeit
mitzubestimmen.
Die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben bisher über 512
Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU vertreten. Sie sind eine/r davon! Die
Richtlinien und Verordnungen, die das Europäische Parlament verabschiedet,
betreffen alle Bürger/innen - auch Sie. Zum Beispiel entscheidet das Parlament
über Fragen mit wie: Wodurch lässt sich der Energieverbrauch der Haushalte
verringern? Wie kann garantiert werden, dass unsere Lebensmittel sicher sind?
Die Entscheidungen des Parlaments haben dadurch meistens direkten Einfluss auf
Ihren Alltag.
Mittlerweile gehen Schätzungen zufolge ca. zwei Drittel der deutschen
Rechtsnormen mittelbar oder unmittelbar auf Entscheidungen des Europäischen
Parlaments zurück. Europa zeigt sich auch direkt vor Ort in Ulm,
z.B. durch die europäische Forschungsförderung und die Projekte des Europäischen
Sozialfonds.
Mehr Informationen darüber, wie Ulm von
der EU profitiert, finden sie hier.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was die EU für Sie tut, dann informieren Sie sich hier.
Wenn Sie andere auf die Europawahl aufmerksam und zum Wählen gehen motivieren möchten, informieren Sie sich hier über die Kampagne "Diesmal wähle ich".

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Aktives
Wahlrecht
Wahlberechtigt
zur Wahl von Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen
Parlament sind alle Deutschen (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz),
die
• am Wahltag das 18. Lebensjahr
vollendet haben
• seit mindestens drei
Monaten im Bundesgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
• nicht aus besonderen
Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 6 Abs. 1 EuWG)
Aktives Wahlrecht von Deutschen mit Wohnsitz
im EU-Ausland
Bundesbürger/innen, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderen
EU-Staat gemeldet haben, haben zwei Möglichkeiten, sich an der Europawahl zu
beteiligen:
a) Sie können entweder auf Antrag per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz
in Deutschland wählen oder
b) an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl
teilnehmen.
Bitte beachten: Wenn man als Deutsche/r im EU-Ausland wählt, bestimmt man über
die in diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und
nicht über die deutschen Mandate. Man wählt nach der dortigen Wahlordnung für
die Europawahl.
Aktives
Wahlrecht von Deutschen mit Wohnsitz außerhalb der EU
Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können auf Antrag
per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland wählen, wenn sie
a) entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres
14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der
Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als
25 Jahre zurückliegt oder
b) wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den
politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und
von ihnen betroffen sind.
Aktives
Wahlrecht von EU-Bürger/innen in Deutschland
Aktiv wahlberechtigt sind auch alle in Deutschland lebenden
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18
Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft wohnen. Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich
EU-Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis
ihres derzeitigen Wohnortes in Deutschland eintragen lassen. Das heißt, sie
müssen beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein.
Nähere Informationen, z.B. zur Eintragung in das Wählerverzeichnis, bietet das Wahlamt der Stadt Ulm hier.

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Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Das heißt, dass
nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel gesetzt werden darf. Sein Kreuz kann man nur für eine Partei setzen, nicht für bestimmte Personen. Diese führen auf dem
Stimmzettel ihre ersten 10 Kandidatinnen/ Kandidaten der jeweiligen Bundes- bzw.
Landesliste auf.
Jede/r, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält
Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung per Post an den Hauptwohnsitz. Darin
stehen die Anschrift und die Öffnungszeiten des entsprechenden Wahllokals. Die
Wahlbenachrichtigung muss am 26. Mai mit in das Wahllokal gebracht werden.
Falls sie bis dahin verlegt oder verschollen ist, ist das kein Problem, solange
man stattdessen ein amtliches Ausweisdokument vorlegen kann.
Alternativ dazu
können Sie auch per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes einen
Wahlschein beantragen und die Briefwahlunterlagen anfordern. Alle Informationen hierzu befinden sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Stellen Sie den Antrag
möglichst frühzeitig, damit genügend Zeit zur Zusendung der Briewahlunterlagen
bleibt.
Den kurzen, anschaulichen Erklärfilm „Europawahl einfach erklärt 2019“ finden Sie hier (© explainity®, www.explainity.de, 2019).
Weitere Infos zur Stimmabgabe (auch für Menschen mit
Einschränkungen) finden Sie hier und hier.

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Es gibt kein vereinheitlichtes Wahlsystem für die Europawahl
innerhalb der 28 Mitgliedsstaaten. Seit der ersten Wahl eines Europäischen
Parlaments im Jahr 1979 gelten die Grundsätze "allgemein, frei und
direkt". Andere Aspekte, wie zum Beispiel der genaue Wahltermin, die
Anwendung von Sperrklauseln und mögliche Wege zur Stimmabgabe, unterliegen
nationalen Regelungen.
Das bundesdeutsche Europawahlgesetz (EuWG) bestimmt die
nationalen Regelungen zur Wahl der EU-Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland.
Demnach basiert die Wahl auf Listen, die von den Parteien festgelegt werden.
Die Parteien können selbst bestimmen, ob sie mit einer gemeinsamen Liste für
alle Bundesländer oder mit einzelnen Landeslisten antreten.
Parteien, die mit einer Bundesliste antreten, entscheiden im Vorfeld die Reihenfolge,
in welcher die Kandidatinnen/Kandidaten ins Parlament einziehen. Bei Parteien,
die mit Landeslisten antreten, ist dies zudem von den Wahlergebnissen in den
einzelnen Bundesländern abhängig. In Deutschland treten die meisten Parteien
mit bundesweiten Wahllisten an. Im Gegensatz zur Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl nur eine Stimme, mit
der eine Partei gewählt werden kann. Ansonsten gelten für die Europawahl in
weiten Teilen die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.
Das aktuelle Europäische Parlament besteht aus insgesamt 751
Abgeordneten, von denen 96 aus Deutschland kommen. Auch nach der Europawahl
2019 stehen Deutschland als bevölkerungsreichstem EU-Staat wieder 96 Sitze zu.
Das ist die höchste Anzahl an Abgeordneten, die ein Mitgliedstaat der
Europäischen Union stellen kann.
Weitere
Informationen zum europäischen Wahlsystem und den nationalen Bestimmungen in
Deutschland finden Sie hier und hier.