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  • Gehwegparken - Die wichtigsten Fakten im Überblick

    Parken auf Gehwegen gefährdet oft die schwächsten Verkehrsteilnehmenden. Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren können zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt nutzen oder kommen überhaupt nicht mehr durch. Die Stadt Ulm war in der Vergangenheit sehr kulant bei der Ahndung illegalen Gehwegparkens. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit besteht jedoch Handlungsbedarf. Deshalb wird illegales Gehwegparken künftig mit Bußgeldern geahndet. Mehr Details

  • Ausgangslage in Ulm

    Gehweg­par­ken ist nach der Straßen­ver­kehrs­ord­nung explizit nicht er­laubt. Die Stadt Ulm hat es bislang auf Gehwe­gen ­ge­dul­det, sofern für Fußgänger eine Gehweg­breite von 1,00 Meter ­nicht unterschrit­ten wurde. In der Realität werden aber die Geh­wege oft so zugeparkt, dass sie von Fußgän­ge­rin­nen und Fuß­gän­gern nicht mehr nutzbar... Mehr Details

  • Legales Parken am Fahrbahnrand

    Häufig wird auf Gehwegen geparkt, obwohl eigentlich legal am Fahrbahnrand geparkt werden könnte. Mehr Details