Legales Parken am Fahrbahnrand
Häufig wird auf Gehwegen geparkt, obwohl eigentlich legal am Fahrbahnrand geparkt werden könnte.

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Wenn die Fahrbahn von Bordstein zu Bordstein als Regelmaß 7,50 Meter breit ist, kann zumeist beidseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden. Natürlich sind weitere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten, es darf beispielsweise nicht im Einmündungsbereich geparkt werden.

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Ist die Fahrbahn mindestens 5,50 Meter breit, kann zumeist einseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden. Natürlich sind weitere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten, es darf beispielsweise nicht im Einmündungsbereich geparkt werden.