Ausgangslage in Ulm
Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung explizit nicht erlaubt. Die Stadt Ulm hat es bislang auf Gehwegen geduldet, sofern für Fußgänger eine Gehwegbreite von 1,00 Meter nicht unterschritten wurde. In der Realität werden aber die Gehwege oft so zugeparkt, dass sie von Fußgängerinnen und Fußgängern nicht mehr nutzbar sind. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Verkehrsministerium des Landes fordern die Stadt auf, die Ulmer Praxis zu beenden und die Straßenverkehrsordnung konsequent durchzusetzen. Außerdem gab es viele Beschwerden aus der Bevölkerung. Auch Aspekte wie Barrierefreiheit und generell die Fußverkehrssicherheit sprechen dafür, die bisher übliche Tolerierung zugunsten einer rechtsverbindlichen Regelung aufzugeben.