Mit der Änderung des § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 15.06.2005 ist die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juli 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt.
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Die Stadt Ulm hat im Jahr 2008 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigten, dass in Ulm trotz zahlreicher, bereits durchgeführter Maßnahmen zur Lärmreduzierung Menschen an verschiedenen Lärmbrennpunkten unzumutbar von Verkehrslärm betroffen sind.
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Aufbauend auf dem Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2008 hat der städtischeFachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt im Mai 2011 ein kommunales Lärmschutzprogramm zur Bekämpfung der
durch den Straßenverkehrslärm hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf den
Weg gebracht.
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