Kommunale Wärmeplanung in Ulm

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Was ist der kommunale Wärmeplan?
Die Stadt Ulm und das Ingenieurbüro ebök aus Tübingen haben
im Führsommer 2021 mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans begonnen. Ziel
dieses Konzeptes ist es, in vier Schritten eine klimaneutrale Wärmeversorgung
für Ulm zu planen. Der Wärmeplan ist dadurch einer der wichtigsten Prozesse für
eine Kommune, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erfüllen.
In der Bestandsanalyse werden u.a. der Wärmebedarf und die
Versorgungsinfrastruktur der Gebäude erhoben.
In der nächsten Phase, der Potenzialanalyse, werden mögliche
Sanierungsgebiete, aber auch der verstärkte Einbezug von erneuerbaren Energien
und Abwärme betrachtet.
Im dritten Schritt werden Zielszenarien definiert, um
schnellstmöglich eine klimaneutrale Wärmeversorgung für Ulm zu planen.
Im letzten Baustein der kommunalen Wärmeplanung werden auf
Grundlage der vorgelagerten Prozessschritte Maßnahmen definiert, um die
kommunale Wärmewende anzustoßen.
In einem ersten Schritt wurde nun die Bestandsanalyse
erstellt, in der alle Gebäude in Baublöcken zu je fünf Gebäuden zusammengefasst
wurden. Durch umfangreiche Datenerhebungen z.B. des Energieverbrauchs der
Gebäude, konnten diese Baublöcke mit Wärmeverbräuchen hinterlegt werden. Somit
lässt sich nun sehr gut aufzeigen, wo in Ulm wie viel Wärme verbraucht wird.
Datenerfassung im Zuge der kommunalen Wärmeplanung
Die Stadt Ulm ist nach dem Klimaschutzgesetz
Baden-Württemberg verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. In
diesem Zuge dürfen nach § 7e KSG BW auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und
Nichtwohngebäuden bei z.B. Energieunternehmen und Schornsteinfegern erhoben
werden. Die Stadt Ulm hat folgende Daten abgefragt und erhalten:
Gebäudescharfe Daten oder Daten zu Energiezählern wie
Standort, Umfang und Art des Energieverbrauchs bzw. des Brennstoffverbrauchs
von einzelnen Gebäuden oder Gebäudekomplexen. Sofern Strom zur Beheizung
verwendet wird (Wärmepumpen, Nachtspeichergeräte, Direktheizungen, etc.) wurden
auch Stromverbräuche erhoben.
Des Weiteren wurden Daten zu Wärmeerzeugern in Form von Art,
Alter, Brennstoff und Leistung abgefragt und erhoben.
Zudem dürfen Bestandsdaten, welche bei der Stadtverwaltung
vorliegen, wie die Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben und
Geschosszahlen sowie Gebäudealter und Bevölkerungsdichte verwendet werden.
Auf spezielle Anfrage der Stadt müssen Gewerbe- und
Industriebetriebe, aber auch öffentliche Stellen Auskunft über ihre
Energieverbräuche, Art und Umfang der Wärmeenergiebedarfsdeckung, etwaig
anfallende Abwärme, den Einsatz von erneuerbaren Energien und
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen abgeben.
Wichtig:
Eine zähler-, gebäude- bzw. personenscharfe Veröffentlichung
der Daten erfolgt nicht. Die Daten werden auf Baublockebene anonymisiert,
zusammengefasst und dargestellt. Die zähler- und gebäudescharfen Daten werden nur für die
Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans erhoben, verarbeitet und
gespeichert. Daher werden die Daten nach Abschluss der Wärmeplanung gelöscht.
Die meisten Daten werden bis zu ihrer Löschung mit dem
ausführenden Planungs- und Ingenieurbüro ebök GmbH aus Tübingen geteilt. Eine ausführliche Fassung
der gesetzlich zulässigen Datenerhebung und -verarbeitung entnehmen Sie bitte
dem §7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fabian Briemle
Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Abteilung Strategische Planung | Klimaschutzteam
E-Mail: klimaschutz@ulm.de