Informationen für wohnungssuchende Flüchtlinge und Ehrenamtliche

© CC BY 3.0 DE Stadt Ulm
Wenn der Asylantrag
einer Person anerkannt ist oder ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, müssen sich Flüchtlinge
selbst auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung/Zimmer suchen. Oft werden sie dabei von
Ehrenamtlichen unterstützt. Falls die Miete nicht selbst finanziert werden
kann, können Sozialleistungen beantragt werden. Wohnraum kann dann nur angemietet werden, wenn er den üblichen Vorgaben des Jobcenters zu Mietobergrenzen (Kaltmiete) entspricht und das Einverständnis der Anmietung vorher beim Jobcenter eingeholt wurde. Liegt die Wohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Jobcenter Ulm, z.B. im Landkreis Neu-Ulm, muss auch das dortige Jobcenter mit einbezogen werden.

© Ebay Kleinanzeigen, Ausschnitt Screenshot
- Bei ebay Kleinanzeigen sind immer wieder Wohnungen und Zimmer annonciert. Ganz gezielt kann man auch nach Wohnungen/Zimmern suchen, die unter der Jobcenter Ulm, Vorgaben Kaltmiete für die jeweilige Quadratmeterzahl liegen.
- Anerkannte Asylbewerber auf die Warteliste bei der UWS setzen lassen. Hierzu das UWS Mietercenter 0731/161-7576 anrufen um zu zu klären, wann man mit welchen Unterlagen dort vorbei kommen kann.
- Gruppen auf Facebook:
- Gruppen mit aktuellen Anzeigen und Angeboten:
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Wohnungsbaugesellschaften (Auswahl):
- UWS
- ulmer heimstätte
Achtung: Auf jedes Wohnungsangebot muss sich neu beworben werden! Keine Warteliste - FLÜWO
- Weitere Möglichkeiten (WG-Zimmer):