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FAQs: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation tauchen natürlich auch einige Fragen auf. Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

So viele Geflüchtete wie noch nie in den letzten Jahrzehnten leben inzwischen in Ulm. Jeden Monat kommen ca. 80 weitere Menschen hinzu, die hier Schutz suchen. Bisher wurden diese Menschen in Wohnobjekten in der Kernstadt untergebracht – zum Beispiel in Gemeinschaftsunterkünften im Mähringer Weg, in der Römerstraße, in der Eberhard-Finck-Straße, der Ulm-Messe und darüber hinaus in über 100 dezentralen Unterkünften im Stadtgebiet. Nun sollen auch die Ortschaften verstärkt in die Verantwortung genommen werden – auch weil es in der Kernstadt keine zeitnah realisierbaren Alternativen mit ausreichender Kapazität mehr gibt. Parallel wird weiterhin mit Nachdruck um private Unterbringungsangebote geworben.

Sozialraum Bevölkerungszahl (Stand 2022)  Anzahl Plätze Verhältnis Geflüchtete/ Einwohnende 
Mitte/ Ost 24.984
757
3,03 Prozent
Böfingen 20.368
354
1,74 Prozent
Westadt/ Söflingen 42.815
913
2,13 Prozent
Wiblingen 22.297
157
0,70 Prozent
Eselsberg 18.694
778
4,16 Prozent
GESAMT 129.158
2.959
2,29 Prozent
Stand November 2023

Wie die Tabelle zeigt, ist die Quote von Geflüchteten im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl in Wiblingen bisher am niedrigsten. Während sie am Eselsberg 4 Prozent und in Mitte/Ost 3 Prozent beträgt, sind es in Wiblingen 0,7. Aus diesem Grund wurden drei Flächen in Wiblingen ins Auge gefasst: an der Johannes-Palm-Straße, beim TV Wiblingen 1905 und am Friedhof. Die Container-Lösung soll ähnlich der Container, wie sie auf dem ehemaligen Wohnmobilstellplatz in der Nähe des Donaustadions stehen, erfolgen.

Geplante Unterkünfte für Geflüchtete: Infoveranstaltung in Wiblingen fand großes Interesse

Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel":
- Das Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz berechnet die Zuteilungsquote jedes Jahr neu.
- Die Zusammensetzung richtet sich zu zwei Drittel nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Länder.
- Die Stadtverwaltung hat keinen Einfluss auf die Zahl der ihr zugewiesenen Flüchtlinge. Geflüchtete aus der Ukraine haben zunächst freie Wohnortwahl.

Vertiefende Information zur Systematik finden Sie unter folgendem Link: Königsteiner Schlüssel

Ziel ist es, Wohnraum für rund 400 Geflüchtete in den Ortschaften zu schaffen. Die Standorte der Unterkünfte für Flüchtlinge stehen fest und werden ab Februar 2024 bezogen Die Geflüchteten sollen möglichst gleichmäßig auf die Ortschaften verteilt werden. Die Anzahl der Personen pro Ortschaft soll dabei 2,5 bis 3 Prozent (jedoch mindestens 24 - 40 Personen) der Einwohnerzahl nicht überschreiten. Befürchtungen, es kämen hunderte Geflüchteter in eine kleine Ortschaft, sind unbegründet.

Es wird Wohnraum für alle Geflüchteten in Ulm benötigt. Hierzu zählen ukrainische Familien ebenso wie z. B. afghanische, syrische oder afrikanischstämmige Familien und Alleinreisende. Seit 2015 hat die Stadt Ulm umfangreiche Erfahrungen in der Unterbringung von Geflüchteten gesammelt. Die hauptamtlichen Kräfte der Abteilung Soziales, die sich kümmern, tragen dazu bei.

Generell lässt sich sagen, dass sich die Menschen, die für einen Einzug dort vorgesehen sind, schon längere Zeit in der Stadt aufhalten. Sie kennen wichtige institutionelle Anlaufstellen und Ansprechpersonen.

Bebaut werden sollen die ausgewählten Grundstücke mit Modulbauten, die einerseits städtebaulich verträglicher sind als ähnlich teure Stahlcontainer, die andererseits aber mobil sind, sodass die belegten Flächen auch wieder freigemacht werden können, sollten sie in einigen Jahren nicht mehr benötigt werden. Eine Einschätzung, wann das der Fall sein wird, ist sehr schwer zu treffen. Die weitere Entwicklung im Ukraine-Krieg wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Auch Flüchtlingsbewegungen aus anderen Regionen haben sich in den vergangenen Jahren als sehr volatil erwiesen.

Für die Antragsstellung auf Landesförderung ist Voraussetzung, dass die mobilen Bauten einen Lebenszyklus von mindestens 20 Jahren haben. Die Nutzungsbindung für die Unterbringung von Geflüchteten läuft über 10 Jahre. Ob die Gebäude während dieser Zeit immer am selben Ort stehen ist unerheblich. Werden die Modulbauten bereits früher nicht mehr benötigt, muss evtl. ein Teil des Zuschusses wieder zurückbezahlt werden.

Die Modulbauten sind als Anschlussunterbringung geplant, d. h. die Zeit, in der die Menschen dort wohnen können, ist nicht begrenzt, sondern richtet sich nach dem Bedarf. Geflüchtete, die dort untergebracht werden, waren zuvor schon in Landeserstaufnahmeeinrichtungen bzw. in Ulmer Gemeinschaftsunterkünften, haben eine Bleibeperspektive, sodass sie vor Ort ankommen können.

Alle Ortschaften sind generell sehr gut durch den ÖPNV an das Stadtzentrum angebunden. Im Ulmer Norden besteht auch eine sehr gute Erreichbarkeit zwischen den Ortschaften. Dadurch ist auch der Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten vor Ort (Einkaufszentrum Lehr) gesichert.

Die Geflüchteten müssen sich eigenverantwortlich versorgen. Da die Ortschaften an das ÖPNV-Netz angebunden sind, können die Geflüchteten ihre Einkäufe in der Kernstadt erledigen. Ebenso können sie dort Termine mit Ärzten etc. wahrnehmen. Die Geflüchteten können bei Bedarf bei der Vereinbarung von Arztterminen durch das Integrationsmanagement unterstützt werden.

In Bezug auf Kitas und Schulen wird die Verwaltung mögliche Engpässe im Auge behalten und bei der Zuteilung von Geflüchteten berücksichtigen. So wird eine Überforderung vor Ort bezüglich der zu erbringenden Integrationsleistung vermieden.

Durch den Besuch der Integrationskurse wird das sprachliche Vermögen im Deutschen bis zum Bezug der Wohnmodule sehr zugenommen haben, sodass wir davon ausgehen, dass kaum Dolmetschende benötigt werden. Zudem verfügen Geflüchteten in der Regel über ein Mobiltelefon/Smartphone und können damit bei Bedarf Übersetzungen vornehmen.
Sollte ein Gespräch dennoch nicht möglich sein, kann im Einzelfall ein Dolmetschender hinzugezogen werden.

Die Schüler*innen besuchen zu Beginn eine sogenannte Vorbereitungsklasse (VKL), in der der Schwerpunkt auf dem Spracherwerb und landeskundlichen Themen liegt. Erst wenn ihre Deutschkenntnisse so sind, dass sie eine gute Chance haben dem Unterricht zu folgen, kommen sie in die Regelschule. Da die meisten bereits einige Zeit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Ulm sind bevor sie in die Ortschaft kommen, kann es gut sein, dass sie diese Vorbereitungsklasse bereits gemacht haben. Falls nicht, müssten die Kinder in der ersten Zeit noch mit dem Bus in die nächstgelegene VKL fahren.

Regelungen bezüglich der Kehrwoche etc. werden, wie in vielen Mehrparteienhäusern, von den Bewohnenden selbst umgesetzt. Dies funktioniert in anderen dezentralen Objekten bereits erfolgreich. Ergänzend wird der Winterdienst ggf. professionell durch Dritte (Hausmeisterservice) unterstützt.

In den vergangenen Jahren kam es in keiner dezentralen Unterbringung zu kritischen Situationen. Sollte dies doch einmal der Fall sein, sollte die Polizei per Notruf geholt werden.

  • Seit März 2022 hat die Stadt Ulm mehrfach anlässlich des Ukraine Krieges intensiv um Wohnraum geworben - auch in den Ortschaften.
  • Mehr als 100 dezentrale Unterbringungsobjekte (oft mit mehreren Wohneinheiten) konnten bereits im Stadtgebiet belegt werden. Einige Objekte, die für den Abriss oder Verkauf vorgesehen waren, wurden nochmal zur Nutzung verlängert und werden zur Unterbringung genutzt.
  • Es wurden freie Liegenschaften zu Wohnraum umgebaut (Bsp. Offizierscasino).
  • Mit Bund und Land wurden und werden intensive Gespräche mit der Ziel der Überlassung von Liegenschaften geführt - einiges konnte hier auch bereits erreicht werden.
  • Über die "Drehscheibe Wohnraum" wurde für über 1.000 Personen privater Wohnraum akquiriert.
  • 127 Plätze entstanden in Containern in der Friedrichsau.
  • Die Akquise läuft weiter (die Unterbringung in den Ortschaften - wenn sie wie geplant erfolgt - deckt lediglich einen Teil des zusätzlichen Bedarfs ab).
  • Es wurden sämtliche städtischen Liegenschaften, bebaut und unbebaut, gelistet und näher untersucht. Ausgesondert wurden Gebäude, die nicht zu sanieren sind, bzw. Grundstücke, die nach liegenschaftlichen (bspw. Verpachtung an Vollerwerbslandwirt, Rückübertragungsanspruch für Kunden....), baurechtlichen und erschließungstechnischen (bspw. Grundstückserschließung nicht gesichert oder sehr aufwendig, Höhenversätze....) Gesichtspunkten nicht genutzt werden können.
  • Die dann übrigen Grundstücke wurden in Abwägung unterschiedlicher Vor- und Nachteile von einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe der Verwaltung priorisiert und werden nun Ortsvorstehern und Ortschaftsräten vorgelegt um dort wo möglich noch priorisiert zu werden, bzw. weitere Aspekte zu hören.