Allgemeine Informationen zum Internationalen Dolmetscherdienst Ulm (IDU)
Was ist der Internationale Dolmetscherdienst Ulm (IDU)?
Die
Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und
Bürger, die mehrsprachig sind und mehrheitlich internationale Wurzeln haben.
Sie werden
in einer Einführungsqualifizierung auf die Tätigkeit vorbereitet und danach
laufend weitergebildet. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine
Aufwandsentschädigung.
Alle IDU-Dolmetscherinnen und Dolmetscher unterliegen der Schweigepflicht.
Ja - hier wird der IDU tätig:
- Beratungsgespräche
- Einrichtungen im Stadtgebiet Ulm: soziale und andere Institutionen,
Kindertageseinrichtungen, Schulen, Behörden, sozialer Dienst etc.
Nein - hier wird der IDU NICHT tätig
- keine
schriftlichen Übersetzungen
- keine Gespräche
mit medizinischen oder juristischen Fragen
- keine
Gespräche mit wesentlichen finanziellen/wirtschaftlichen Konsequenzen - keine
Anfragen von Privatpersonen
Wir
empfehlen, in diesen Fällen Berufsdolmetscherinnen und Berufsdolmetscher
anzufragen.
Professionelle
Dolmetscher- und Übersetzungsbüros finden Sie z.B. über folgende
Internetseiten www.bdue.de, www.vvu-bw.de und http://www.justiz-dolmetscher.de.
Für einen
Dolmetschereinsatz erhalten die IDU-Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro 60 min (inkl. Fahrtkosten) im
Rahmen der sog. Ehrenamtspauschale. Bei Nicht-Erscheinen des Klienten werden pauschal
7,50 EUR (30 Min.) in Rechnung gestellt.
Für städtische Einsatzstellen übernimmt die Stadt Ulm die Kosten. Nicht
städtischen Einsatzstellen wird der Einsatz durch die Kontaktstelle IDU in
Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind alle Schulen und Kidertagesstätten.
Nur registrierte Einsatzstellen dürfen IDU-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher einsetzen.
Bewerben Sie sich als Einsatzstelle: Internationaler Dolmetscherdienst - Bewerbung als Einsatzstelle.
Für private Anfragen wenden Sie sich bitte an professionelle Dolmetscher- und Übersetzungsbüros.