Schülerbeförderung

Die Stadt Ulm gewährt Zuschüsse zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten. Die Satzung zur Schülerbeförderung sowie die aktuelle Preisliste können Sie den Downloads entnehmen.
Antragstellung:
Bestellung SchülermonatskartenAchtung neue Öffnungszeiten
Abteilung Schülerbeförderung
Schülerbeförderung Organisation Selbstzahler -Öffnungszeiten-
Die Öffnungszeiten bei der Abteilung Bildung und Sport - Schülerbeförderung - werden aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres ausgesetzt und wie folgt organisiert:
Antragsformulare können wie folgt abgerufen werden:
https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bildung-und-arbeit/schulen/schülerbeförderung
Des Weiteren können die Antragsformulare im Eingangsbereich der Abteilung Bildung- und Sport sowie bei den jeweils zuständigen Schulsekretariaten abgeholt werden.
Die Anträge können mit der Schulbescheinigung und den original Schülermonatskarten (zum Schuljahresanfang) per Post an folgende Adresse gesendet werden:
Stadt Ulm
Bildung- und Sport
Abt. Schülerbeförderung
Zeitblomstr. 7
89073 Ulm
oder beim jeweils zuständigen Schulsekretariat abgegeben werden.
Die Anträge für die 3. Kind Befreiung (§ 6 Abs. 3 Voller Zuschuss) können auch per Post beantragt werden. Hierfür benötigen wir für alle in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern eine Schulbescheinigung des jeweiligen Schuljahres.
Unter folgenden Link können Schülermonatskarten und die 3. Kind Befreiung beantragt werden: