Wohnraumförderung
Förderprogramm
Wohnungsbau 2018/2019
Das
Land Baden-Württemberg bietet im Rahmen des Landeswohnraumförderprogramms
(LWoFG) bedarfsorientierte Förderangebote.
Die
Landeskreditbank (L-Bank) übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Wohnungsbau BW die Abwicklung und Durchführung der entsprechenden
Förderdarlehen.
Ausführliche
Informationen hierzu finden Sie auf folgenden Internetseiten:
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW
Ebenso
finden sie alle wichtigen Informationen im Service-Portal Baden-Württemberg
unter www.service-bw.de
Die
Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm erteilt Auskünfte und steht Ihnen für
Ihr konkretes Vorhaben beratend zur Seite. Ebenso übernimmt sie die Prüfung des
Antrags hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und die Weiterleitung an die
L-Bank nach Karlsruhe.
Die
Wohnraumförderungsstelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie innerhalb des
Stadtkreises Ulm für
Maßnahmen
von
eigengenutztem Wohneigentum und für
den
Mietwohnungsbau
zinsverbilligte
Darlehen und Zuschüsse beantragen möchten. Aufgrund der Komplexität der Materie
wird empfohlen, die Beratung der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm in
Anspruch zu nehmen.
Die
Beratung ist kostenlos. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.