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Wohngeld

Mieter und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld

Gebäude am Grünen Hof 5

Das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum. Wohngeld können Mieter*innen als Mietzuschuss und Eigentümer*innen von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss erhalten, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren Wohnraum zu bezahlen.

Persönliche Kundenberatungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen www.bmwsb.bund.de.

 

Info zur Wohngeld-Plus-Reform 2023

Aufgrund der kurzfristig durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Wohngeld-Plus-Reform 2023 und den damit verbundenen stark ansteigenden Antragszahlen, kommt es momentan zu entsprechen längeren Bearbeitungszeiten.

Um weiterhin eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, von nicht notwendigen Anfragen, insbesondere Sachstandsanfragen, abzusehen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kräften bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Wohngeldstelle derzeit nur stark eingeschränkt erreichbar ist.

Schritt 1:
Füllen Sie das Antragsformular schriftlich oder elektronisch aus.


Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle im Grünen Hof 5 oder als ausfüllbare PDF-Dateien für den Mietzuschuss und den Lastenzuschuss.

Der Antrag kann auch elektronisch über das Portal service-bw gestellt werden.

Schritt 2:
Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldstelle ein.


Der schriftliche Antrag kann entweder postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten am Gebäude Grüner Hof 5 eingereicht werden. Der Antrag kann auch per E-Mail an wohngeldstelle@ulm.de geschickt werden.

Der elektronische Antrag über service-bw wird direkt von der Wohngeldstelle abgerufen.

Wichtig:
Nur ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen, kann bearbeitet werden.

Schritt 3:
Das weitere Verfahren


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten.

Für Sie gilt bis zur Entscheidung über Ihren Antrag:

Ein persönlicher Termin bei der Wohngeldstelle ist nicht erforderlich. Sofern ein persönliches Gespräch im Zuge Ihrer Antragstellung erforderlich ist, werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontaktiert.

Sehen Sie von schriftlichen und telefonischen Sachstandsanfragen ab. Diese verzögern die Bearbeitung der Anträge.