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Das Grundstücksinformationssystem

Die Stadt Ulm hat für den Stadtkreis Ulm ein Grundstücksinformationssystem aufgebaut. Dort sind die bei der Stadt Ulm verfügbaren Informationen rund um das Grundstück abrufbar.

  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung / Flurstück
  • Fläche des Grundstücks
  • Anzahl der baurechtlich zulässigen Vollgeschosse
  • Alle für das Flurstück geltenden Bodenrichtwerte
 Grundstücksinformationssystem (Stadt Ulm) öffnen

Die im Grundstücksinformationssystem hinterlegten Informationen wurden durch die Stadt Ulm automatisch ermittelt. Sie dienen zur Unterstützung bei der Abgabe der Steuererklärung im Bezug auf die Grundsteuer.

Die für die Abgabe der Steuererklärung relevanten Flächen entnehmen Sie bitte dem System des Landes (zentrale Bodenrichtwertinformationssystem)

Auf Grund der Komplexität der Thematik kann es sein, dass durch das System mehrere Bodenrichtwerte ausgegeben werden.Hierzu Beispiele:

Übergroßes Flurstück

Ein übergroßes Flurstück liegt in mehreren Bodenrichtwertzonen:

  • Ein Flurstück liegt im vorderen Teil innerhalb eines Bebauungsplans und ist dort Bauland.
  • Der hintere Teil des Grundstücks ist Gartenland

In diesem Fall werden zwei Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen und der dazugehörigen Fläche ausgegeben.

Verschiedene Bodenrichtwerte in Abhängigkeit der zulässigen Vollgeschosse

Die Zuordnung eines Grundstückes zu einem Bodenrichtwert richtet sich nach der im Bebauungsplan festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse (ggf. abgeleitet aus der maximal zulässigen Höhe).
In einzelnen Bereichen ist eine Festlegung der Geschossigkeit nicht möglich (z. B. weil kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt). Hier erfolgt die Zuordnung zu einem Bodenrichtwert aufgrund der tatsächlich gebauten Anzahl der Vollgeschosse.

Ein Flurstück liegt in mehreren Bodenrichtwertzonen, die sich in der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse unterscheiden? In diesem Fall werden mehrere Bodenrichtwerte ausgegeben und ebenso die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse:

II    Auf dem Flurstück sind 1 oder 2 Vollgeschosse zulässig
III   Auf dem Flurstück sind 3 bis 7 Vollgeschosse zulässig
VIII Auf dem Flurstück sind 8 oder mehr Vollgeschosse zulässig

Über das Grundstücksinformationssystem wird in den meisten Fällen auch die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse mit ausgegeben.

Kombination mehrerer der genannten Möglichkeiten

In wenigen Fällen sind Flurstücke von beiden beschriebenen Möglichkeiten betroffen. In diesen Fällen sind die angegebenen Werte sinnvoll und logisch zu kombinieren, dass die vollständige Flurstücksfläche in der Steuererklärung beschrieben wird.