Grundstücksverkauf und Bauplätze
Bauplatzvormerkung bis Kaufvertrag

- Registrierung auf der Plattform BAUPILOT
- Eintrag in der Interessentenliste
- Bekanntgabe des Bewerbungsverfahrens eines Baugebiets durch die Stadt Ulm
- gezielte Bewerbung auf das genannte Baugebiet
- Auswertung des Bewerberverfahrens
- Vorberatung durch den Ortschaftsrat in den jeweils betroffenen Ortschaften
- Beschluss durch den Hauptausschuss der Stadt Ulm
(die Reihenfolge der zu berücksichtigenden Bewerber wird festgelegt)
- Bauplatzvergabe
- Beurkundung des notariellen Kaufvertrages