Bodenrichtwerte

Es ist die Aufgabe des
Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Auf Basis der
Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden
unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln
(Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre (jeweils zum Ende
eines geraden Kalenderjahres) ermittelt, veröffentlicht und auch dem Finanzamt
mitgeteilt.
Die Veröffentlichung der
Bodenrichtwerte erfolgt durch Bodenrichtwertkarte, in die
in der Geschäftsstelle Einsicht genommen werden kann und dort auch käuflich erworben werden ann.
Auskünfte zu Bodenrichtwerten
können telefonisch (unentgeltlich und unverbindlich), oder schriftlich (gegen
Gebühr) erfragt werden.